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Outplacement: Outplacement von Mitarbeitern von Unternehmen, die im Fonds Bank- und Kreditwesen "Fondo Credito" und im Fonds Kreditgenossenschaften "Fondo Credito Cooperativo" eingetragen sind

Veröffentlichung: 18/01/2021

Das Outplacement ist eine der Leistungen des Fonds Bank- und Kreditwesen "Fondo Credito" und des Fonds Kreditgenossenschaften "Fondo Credito Cooperativo" und ermöglicht die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, die Teil von Prozessen zur Verringerung des Beschäftigungsniveaus sind.

Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von Programmen zur Unterstützung von beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen zugunsten entlassener Arbeitnehmer, die den Notstandsbezug "assegno ermegenziale" beziehen, reduziert um eventuelle Unterstützungen aus den entsprechenden nationalen oder EU-Mitteln.

Die Maßnahme wird teilweise vom Arbeitgeber finanziert.

BEGINN UND DAUER

Das Outplacement kann eine Laufzeit von maximal 12 Monaten haben.

HÖHE DER LEISTUNG

Die mit der Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung beauftragte Gesellschaft stellt die gesamten Kosten der Leistung dem anfragenden Unternehmen in Rechnung, das die Zahlung der Gesamtgebühr erbringt. Das Unternehmen erhält  den Betrag, abzüglich des Notfallbeitrags, nach der Bewilligung durch das Beitragsausgleichssystem, das auch für die geschuldeten Beiträge für die Mitarbeiter verwendet wird, aus dem Fonds zurück.

Der Notfallbeitrag entspricht der Hälfte der vom Fonds genehmigten Finanzierung und wird vom Arbeitgeber nach der Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat über den Beschluss zur Bewilligung des Outplacements geleistet.

Voraussetzungen

Der Leistungszugang ist an den Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsverfahren für jene Prozesse gebunden, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ändern und zu einem Beschäftigungsabbau führen. Diese Verfahren müssen mit einer Betriebs- oder einer Konzernvereinbarung abgeschlossen werden.

Der Leistungszugang ist an den Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsverfahren für jene Prozesse gebunden, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ändern und zu einem Beschäftigungsabbau führen.

  • Diese Verfahren müssen mit einer Betriebs- oder einer Konzernvereinbarung abgeschlossen werden.
  • Die Inanspruchnahme der Outplacement-Leistung ist neben der oben genannten Dienstleistung von der Erfüllung der folgenden Bedingungen  abhängig:
  • dass die Unternehmen bereits berechtigt sind, den Notstandsbezug zu erhalten;

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag ist erst einzureichen, nachdem die Programme zur beruflichen Wiedereingliedderung durchgeführt wurden.

Antragstellung

Die Leistung wird durch Ausfüllen der Formulare SR152 im Falle des Fonds Kreditgenossenschaften "Fondo Credito Cooperativo" und SR155 in Bezug auf den Fonds Bank- und Kreditwesen "Fondo Credito" beantragt, die mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an die INPS-Zentrale, wo die Beiträge zentralisierte verarbeitet werden, oder an die INPS-Zentrale, wo sich der Firmensitz befindet, übermittelt, wobei die PEC-Adresse der DCPSR: dc.prestazionisostegnoreddito@postacert.inps.gov.it in Kopie gesetzt werden muss. 

Für weitere Informationen wird auf das INPS-Rundschreiben Nr. 119 vom 30. Juni 2016 zum Fonds Kreditgenossenschaften "Fondo Credito Cooperativo" verwiesen.