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Antrag auf Beitragsausgleich für Handwerker und Gewerbetreibende

Veröffentlichung: 31/07/2020

Handwerker und Gewerbetreibende können beim INPS den Ausgleich der  Sozialversicherungsbeiträgebeantragen.

Der Antrag auf Beitragsausgleich kann von Inhabern von Handwerks- und Handelsunternehmen gestellt werden.

Der sich aus der Übersicht „RR “des Vordrucks UNICO ergebende Betrag kann innerhalb des Vordrucks F24 ganz oder teilweise für den Ausgleich verrechnet werden.

Für den Ausgleich werden eine oder mehrere Zeilen eines oder mehrerer F24-Vordrucke mit den folgenden Angaben ausgefüllt:

  • Grund für den Beitrag AP oder AF (Handwerker) oder CP oder CF (Gewerbetreibende);
  • Code der Niederlassung;
  • INPS-Code (17-stellige Codezeile) für die Zahlung, die den auszugleichenden Überschuss verursacht hat;
  • Bezugszeitraum;
  • auszugleichender Betrag.

Der Ausgleich kann bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung nach derjenigen, aus der das Guthaben hervorgeht, durchgeführt werden.

Wenn nur ein Teil des ursprünglich in einer der vier Raten des zu versteuernden Mindestbetrags gezahlten Beitrags ausgeglichen wird, muss die Codeline entsprechend dem neuen Betrag neu berechnet werden.