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Antrag auf Einrichtung einer Versicherungsposition und zentralisierte Beitragserhebung

Veröffentlichung: 31/07/2020

Der Arbeitgeber kann ausschließlich am Beginn seiner Tätigkeit mit angestellten Arbeitnehmern die Einrichtung einer einzigen Beitragsposition und die Vergabe einer Registrierungsnummer beantragen.

Die Dienstleistung richtet sich an den Arbeitgeber, der die Versicherungsposition des Unternehmens und die Beitragszentralisierung beantragen muss.

Dies muss ausschließlich online über einen der beiden verfügbaren Kommunikationskanäle erfolgen.

In den Fällen, in denen die Tätigkeit der Gesellschaft aufgenommen und gleichzeitig Mitarbeiter eingestellt werden, muss der Antrag mittels der Vereinheitlichten Meldung an das Handelsregister ( INPS-Rundschreiben Nr. 41 vom 26. März 2010) gestellt werden.

Im Falle der Neueinstellung von Mitarbeitern nach dem Beginn der Tätigkeit der Firma, muss der Antrag über die Vereinheitlichte Meldung oder über den Online-Dienst für die INPS-Registrierung gestellt werden.