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Handwerker und Gewerbetreibende. Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen

Veröffentlichung: 31/07/2020

Handwerker und Gewerbetreibende können die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträgeverlangen.

Dies richtet sich an Handwerker und Händler, die zu hohe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Ein Beitrag, der ohne das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen an die Verwaltung für Handwerker und Gewerbetreibende gezahlt wurde, kann dem Versicherten auf Antrag zurückerstattet werden. Im Falle von Betrug wird der Betrag nicht zurückerstattet.

Der Versicherte kann den Betrag im Sozialversicherungsdossier für Handwerker und Gewerbetreibende einsehen und deren zinslose Rückerstattung verlangen oder Beitragsschulden angeben, die mit dem Überschuss der gezahlten Beiträge auszugleichen sind.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und das Ergebnis des Antrags hängt von der Entscheidung des Instituts ab.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den speziellen Dienst beim INPS durch Zugriff auf das Sozialversicherungsdossier eingereicht werden, in dem der Eintrag „Antrag auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge“ auszuwählen ist.