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Berechnung der über den gesetzlich vorgesehenen Mindestbetrag hinausgehenden Beiträge
Veröffentlichung: 15/07/2020
Für das Jahr 2019 ist zur Berechnung des Beitrags für die Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente ein Mindesteinkommen von 15.878 Euro heranzuziehen (INPS-Rundschreiben Nr. 25 vom 13. Februar 2019).
Die Berechnung der über den Mindestbetrag hinausgehenden Beiträge erfolgt online über den entsprechenden Dienst.