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Änderung von UNIEMENS-Daten

Veröffentlichung: 23/10/2020

Unternehmen oder deren Vermittler senden monatlich zusammen mit den aktuellen monatlichen UNIEMENS-Meldungen auch alle Meldungen über Änderungen von Informationen aus früheren Zeiträumen.

Alle Unternehmen, die Änderungen an den UNIEMENS-Daten melden müssen, sind für die Meldung von Änderungen an Informationen aus früheren Zeiträumen verantwortlich.

Das Kontrollverfahren erstellt ein neues DM2013-Formular, das mit dem ursprünglich eingereichten DM2013-Formular verglichen wird. Eventuelle Differenzen werden im neuen DM10VIG-Formular berücksichtigt, das die Schulden oder Guthaben der Unternehmen ausweist.

Die Regelung der Beitragsposition wird nur dann erzeugt, wenn Daten des UNIEMENS-Flusses, die für die Beitragssituation relevant sind, geändert werden (z. B. eine Anpassung des „steuerpflichtigen Einkommens oder ein Code der „Art des Beitrags“) und nur dann, wenn das DM2013-Formular für den zu korrigierenden Monat ausgestellt wird und ohne Berichtigungshinweis oder mit definiertem Berichtigungshinweis abgeglichen wurde.

Beziehen sich die Beitragsänderungen auf ein nicht abgeglichen DM2013-Formular und wurden diese nicht als Regelung der Beitragsposition gekennzeichnet, wird kein DM10VIG-Formular erzeugt, und die Daten werden vom Verfahren für den Abgleich des DM-Formulars verwendet.

Wenn die Änderungsmeldung explizit als Regelung der Beitragsposition gekennzeichnet ist, sich aber auf ein nicht abgeglichenes DM2013 bezieht, wird weiterhin auf die Korrektur und den Abgleich des DM2013-Formulars gewartet.

Änderungen der Informationen ohne Beitragsrelevanz (wöchentliche Deckung, Guthabendifferenzen etc.) betreffen den Versicherungsverlauf des Mitarbeiters.

Das DM10VIG-Formular kann vom Unternehmen online auf der INPS-Website über den speziellen Dienst eingesehen werden.