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UNIEMENS-Übermittlung für Behörden und Verwaltungen

Veröffentlichung: 23/10/2020

Der monatlichen Analysebericht (DMA) ist Teil des Datenflusses UNIEMENS und muss von den bei der „INPS Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete“ registrierten Behörden und Verwaltungen verpflichtend übermittelt werden.

Die Übertragung ist den bei  der „INPS Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete“ registrierten Behörden und Verwaltungen vorbehalten.

Die registrierten Behörden und Verwaltungen gehen ein Beitragsverhältnis mit „INPS Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete“ ein, wenn sie sich bei den unterschiedlichen Verwaltungen (CTPS, CPDEL,  CPS,  CPUG,  CPI, INADEL, ehem. Enpas, Einheitliche Verwaltung von Krediten und Sozialleistungen, Enpdep und Enam) eintragen. Dieses bleibt bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Registrierungspflicht bestehen.

Die Abteilung „INPS Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete“ bietet Behörden und Verwaltungen Beratung in Bezug auf die Registrierung, die steuerpflichtige Vergütung und die für die Sozialversicherung relevanten Dienstleistungen. Weiterführende Informationen bieten die zuständigen Stellen der jeweiligen Provinz.

Zu den Verpflichtungen der Behörden und Verwaltungen gehört die Übermittlung an das INPS des monatlichen Analyseberichts (DMA), wodurch dem Institut alle Informationen im Zusammenhang mit den gezahlten Beiträgen sowie die Aktualisierung der Versicherungskonten der Arbeitnehmer, die in der Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete eingetragen sind, mitgeteilt werden.

Ab dem 1. November 2012 ist der monatliche Analysebericht in den UNIEMENS-Fluss, in den spezifischen Zweig „ListaPosPA“ integriert, der Arbeitnehmern vorbehalten ist, die in der Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete eingetragen sind.Die Meldung wird dem INPS online über den entsprechenden Dienst übermittelt.

Weitere Informationen enthalten die folgenden Dokumente: