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SIUSS Unterstützungsaufzeichnungen

Veröffentlichung: 25/06/2020

Die Unterstützungsaufzeichnungen wurden beim INPS mit Beschluss des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik in Absprache mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen eingerichtet und stellt   das allgemeine Stammdatenverzeichnis der Sozialversicherungspositionen dar 

   

Dieses Verzeichnis dient als Mittel zur Erhebung, Speicherung und zum Management der Daten über die vom INPS und anderen Behörden erbrachten Sozialleistungen sowie von nützlichen Informationen in Bezug auf die Übernahme der Personen, die Anspruch auf diese Leistungen haben, einschließlich Informationen über die persönlichen Eigenschaften und die der Familie sowie die Bewertung des Bedarfs. 

Der Dienst wendet sich an alle zentralen staatlichen Behörden, örtlichen Behörden, Einrichtungen, die Pflichtversicherungen verwalten, die vergünstigte Sozialleistungen (ISEE-bedingt) und nicht vergünstige Sozialleistungen erbringen, auch wenn diese durch eine multidimensionale Bewertung der von den professionellen Sozialdiensten übernommenen Person unterstützt werden.

Der erste Teil der Unterstützungsaufzeichnungen, die Datenbank der ISEE-bedingten vergünstigten Sozialleistungen (PSA), wurde mit dem INPS-Direktorialerlass Nr. 8 vom 10. April 2015 (PDF, 918 kB) in Durchführung der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik in Absprache mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen vom 8. März 2013 eingerichtet.

  Die anderen Datenbanken, aus denen das Stammdatenverzeichnis zusammengesetzt ist, wurden mit dem INPS-Direktorialerlass Nr. 103 vom 15. September 2016 (PDF, 1,1 MB) in Durchführung der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 206 vom 16. Dezember 2014 (PDF 328 KB) eingerichtet. 

Es handelt sich um die Datenbank der Sozialleistungen (PS) und um die Datenbank der multidimensionalen Bewertungen (VM). Diese gliedert sich wiederum in drei Teile, die ebenso vielen unterschiedlichen Nutzerbereichen entsprechen: 

  • Kindheit, Jugend und Familie (SINBA)
  • Behinderung und Hilfsbedürftigkeit (SINA);
  •  
  • Armut, soziale Ausgrenzung und sonstige Schwierigkeiten (SIP). Dieses Formular ist Gegenstand eines entsprechenden Tests. 

Die leistungserbringenden Behörden sind verpflichtet, dem INPS elektronisch (per Web oder im Rahmen kooperativer Anwendungen) die Daten und Informationen, die in ihren eigenen Archiven und Datenbanken enthalten sind, zu übermitteln, um eine Kenntnisgrundlage für das bessere Management des Sozialhilfenetzes, der Dienste und der Ressourcen zu bilden.

Artikel 24, des Gesetzesdekrets Nr. 147 vom 15. September 2017 (pdf 200 KB) hat das Einheitliche Informationssystem für Sozialleistungen (SIUSS) eingerichtet, dessen Bestandteil das Informationssystem für Sozialleistungen und sozialen Bedürfnisse ist, das die Unterstützungsaufzeichnungen ergänzt und ersetzt.

Die Norm hat Systemimplementierungen vorgesehen, die darauf abzielten, ein breiteres Informationsnetzwerk zu schaffen, das auch mit den in anderen Datenbanken (z. B. ISEE-Informationssystem) gesammelten Informationen integriert wird.

Mit dieser Rechtsverordnung wurden auch spezifische Sanktionen für die nicht erfolgte Übermittlung der Daten und Informationen, eingeführt. Diese Unterlassung stellt ein Disziplinarvergehen dar, und lässt bei Feststellung der widerrechtlichen Inanspruchnahme nicht mitgeteilter Leistungen die Haftung gegenüber dem Staat des für die Übermittlung verantwortlichen Funktionärs zustande kommen.

 

Die nützliche Dokumentation steht im entsprechenden Bereich zur Verfügung.