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Die verlorene PIN wiederherstellen

Veröffentlichung: 24/02/2017

Die PIN wiederherstellen

die PIN wiederherstellen verwendet werden.

Die PIN kann aus Sicherheitsgründen nur dann wieder hergestellt werden, wenn anlässlich der PIN-Beantragung der Benutzer mindestens zwei Kontaktadressen und –nummern eingegeben hat, und zwar entweder die Handynummer, die E-Mail-Adresse oder die Adresse der zertifizierten E-Mail (PEC).

Zur Verfahrensbestätigung erhält der Benutzer auf der  normalen oder zertifizierten E-Mail-Adresse eine Mitteilung mit den zu befolgenden Anleitungen samt Verlinkung. Ein Teil der neuen PIN wird per SMS, der andere an eine der angegeben E-Mail-Adressen übermittelt.

Wurde bereits eine der oben angeführten Kontaktadressen bzw.– nummern angeführt, kann eine weitere hinzugefügt werden, u. zwar über das Contact Center (grüne Nummer 803 164 vom Festnetztelefon aus oder gebührenpflichtige Nummer 06 164 164 vom Handy aus).

Die PIN widerrufen

Wurden keine Kontaktadressen bzw. –nummern angegeben, die zur Online-Wiederherstellung der PIN erforderlich sind, so muss der Benutzer entweder eine NISF-Amtsstelle zur Beantragung einer neuen PIN aufsuchen oder folgendes Online-Verfahren befolgen: Zuerst muss man die PIN widerrufen  und daraufhin eine neue PIN über die Funktion und daraufhin eine neue PIN über die Funktion die PIN anfordern beantragen. Dabei sind mindestens zwei der nachstehenden Kontaktadressen bzw. –nummern anzuführen: entweder die Handynummer, die E-Mail-Adresse oder die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC).

Andernfalls können Sie eine NISF-Amtsstelle aufsuchen oder das Contact Center anrufen (die grüne Nummer 803 164 vom Festnetztelefon aus oder die gebührenpflichtige Nummer 06 164 164 vom Mobilfunk aus).