Sie sind in

Die PIN anfordern und verwalten

Veröffentlichung: 24/02/2017

Was ist die PIN?

Das Kürzel PIN steht für Personal Identification Number. Es handelt sich dabei um einen persönlichen Identifizierungskode, der für den Zugang zu den Online-Diensten des INPS erforderlichDas Kürzel PIN steht für Personal Identification Number. Es handelt sich dabei um einen persönlichen Identifizierungskode, der für den Zugang zu den Online-Diensten des INPS erforderlich ist. Die PIN ist mit den anagrafischen Benutzerdaten und mit weiteren Informationen aus unserem Archiv verknüpft.

So hat ein Rentner z.B keinen Zugang zu den Online-Diensten für Arbeitnehmer, während ein Versicherter der Privatwirtschaft nicht in die Online-Dienste einsteigen kann, die für die Versicherten der Verwaltung Öffentliche Bedienstete eingerichtet wurden.

Die einfache PIN und die PIN mit dispositiver Funktion

Es gibt zwei Arten von PIN:

  • die einfache PIN, anhand der die Daten der eigenen Versicherungsposition oder der Rente eingesehen werden können;
  • die PIN mit dispositiver Funktion, anhand der die verschiedenen Leistungen und Begünstigungen beantragt werden können.

Die PIN mit dispositiver Funktion wurde aus Sicherheitsgründen zur Identitätswahrung der Antragsteller eingeführt. Diese besondere PIN kann entweder online bzw. per Fax (mit der Kopie eines gültigen Ausweises) oder persönlich bei einer NISF-Amtsstelle beantragt werden.

Der Bürger kann auch anhand einer einfachen PIN eine Leistung beantragen, allerdings nur zwecks Einhaltung der Einreichfrist, wobei erst nach Umwandlung der einfachen PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion der Antrag bearbeitet werden kann. Diese Umwandlung erfolgt über die Funktion die einfache PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umändern.

Zu Beginn erhalten Sie eine 16-stellige PIN, die nach der erfolgten Ersteingabe automatisch in eine 8-stellige PIN umgewandelt wird; letztere PIN ist bei künftigen Zugriffen zu verwenden.

Wie beantragt man eine PIN?

Die PIN kann folgendermaßen angefordert werden:

  1. bei den NISF-Amtsstellen (in diesem Fall wird Ihnen eine PIN mit dispositiver Funktion zugewiesen);
  2. online, u. zwar über das Verfahren die PIN anfordern;
  3. über unser Contact Center: Rufen Sie vom Festnetz aus die kostenlose grüne Nummer 803 164 oder vom Mobiltelefon aus die gebührenpflichtige Nummer 06 164 164 (nach Ihrem Mobilfunk-Tarif) an.

Nachdem Sie am NISF-Schalter das ausgefüllte Antragsformular abgegeben haben, wird Ihnen eine PIN mit dispositiver Funktion ausgehändigt (Personalausweis vorlegen).

Wurde die PIN hingegen über das Online-Verfahren oder über das Contact Center beantragt, so wird eine einfache PIN zugewiesen. Zur Beantragungen von Leistungen und Begünstigungen müssen Sie also Ihre PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umändern, u. zwar über die Funktion die einfache PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umändern.

Verfall und Wiederherstellung der PIN

Die dem Bürger zugewiesene PIN hat eine 6-monatige Gültigkeit; jene der vom Institut ermächtigten Intermediäre verfällt jedoch nach 3 Monaten.

Bei Eingabe der PIN wird automatisch deren Gültigkeit geprüft. Sollte diese verfallen sein, ist ein eigenes Verfahren zu befolgen, durch welches eine neue PIN generiert wird. Mit der neuen PIN haben Sie dann wieder Zugriff zu den selben Diensten wie mit der vorigen PIN.

Mehr Infos unter: