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TBC-Geld

Veröffentlichung: 24/02/2017

Das Kürzel ISEE steht für Indikator der Einkommens- und Vermögenslage. Er gibt Aufschluss über die Einkommens- und Vermögenssituation und geht aus der gleichnamigen Erklärung hervor, die benötigt wird, wenn der Bürger, Sozialleistungen oder Dienste zu begünstigten Bedingungen in Anspruch nehmen möchte.

Der ISEE-Wert ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wirtschaftsindikator (I.S.E. = absoluter Wert gleich der Summe der Einkommen plus 20% des beweglichen und unbeweglichen Familienvermögens) und dem Parameter laut untenstehender Äquivalenzskala (sowie unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhungen).

Tabellendaten
Anzahl der Familienmitglieder Parameter
1 1,00
2 1,57
3 2,04
4 2.46
5 2,85

In folgenden Fällen ist eine Erhöhung des Parameters vorgesehen:

  • um 0,35 für jedes weitere Familienmitglied;
  • um 0,2 bei Familien mit minderjährigen Kindern und einem einzigen Elternteil;
  • um 0,5 für jedes Mitglied mit einer permanenten psycho-physischen Behinderung lt. Art. 3, Abs. 3 von Ges. Nr. 104/1992, oder mit einer Invalidität von über 66%;
  • um 0,2 für Familien mit minderjährigen Kindern, deren Elternteile im Laufe eines Jahres mindestens 6 Monate lang lohnabhängig oder selbständig tätig waren.

DIE EINHEITLICHE ERSATZERKLÄRUNG

Die einheitliche Ersatzerklärung muss auf einem eigenen Formblatt geliefert werden, damit der ISEE-Wert ermittelt werden kann. Mit der Erklärung übernimmt der Bürger die Verantwortung für die erklärten Daten und dabei auch die strafrechtliche.

In der einheitlichen Ersatzerklärung müssen das Einkommen der letzten Steuererklärung und das Vermögen des Erklärers zum 31. Dezember des Vorjahres angeführt werden. Zwecks ISEE-Erklärung gehört jede Person nur einer Familiengemeinschaft an.

Die Ersatzerklärung kann folgenden Ämtern übermittelt werden:

  • jener Behörde, welche die Sozialleistung zu begünstigten Tarifen gewährt;
  • der Gemeinde;
  • der Steuerdienststelle (CAF);
  • dem NISF auf telematischem Wege, über die Website www.inps.it, unter der Sektion „Online-Dienste“.

Zudem kann die oben genannte Ersatzerklärung:

  • persönlich abgegeben werden und in Anwesenheit eines Beamten unterzeichnet wird;
  • vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit Beilage einer Kopie des Ausweises dem Amt übermittelt werden;
  • auch in Anwesenheit eines Beamten abgelegt werden, sofern der Erklärer selbst nicht unterschreiben kann oder daran verhindert ist;
  • mit gemäß dem Gesetz bereits beglaubigter Unterschrift eingereicht werden.

Die Erklärung kann jederzeit im Laufe des Jahres eingereicht werden.

Die Erklärung ist ein Jahr ab Einreichbestätigung und für sämtliche Familienmitglieder gültig. Sie besteht aus dem Grundformblatt und den Anlagen, deren Anzahl je nach Zusammensetzung der Familiengemeinschaft variiert.

Die vom Erklärer angegebenen Familienmitglieder müssen sich auf den Familienstand zum Erklärungsdatum beziehen.

Für weitere Hinweise, zum Ausdrucken der Formblätter und zur Simulation der ISEE-Berechnung, steigen Sie ein unter: www.inps.it; Informazioni > Prestazioni a sostegno del reddito > L’ISEE; Servizi online>Elenco di tutti i Servizi>ISEE.