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Einschreibung von freien Mitarbeitern in der so genannten Seperaten Verwaltung

Veröffentlichung: 05/02/2021

Seit 1996 können sich freie Mitarbeiter in der so genannten Separaten Verwaltung einschreiben, einer Rentenkasse, die durch die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten finanziert wird.

Die Einschreibung bei der Separaten Verwaltung richtet sich an die folgenden Kategorien von Arbeitnehmern:

  • Freie Mitarbeiter (co. co. co.);
  • Tür zu Tür-Verkäufer mit einem Einkommen von mehr als 5.000 Euro;
  • Zollagenten, die nicht abhängig beschäftigt sind (seit Januar 1998);
  • Empfänger von Forschungszuschüssen;
  • Begünstigte von Stipendien für die Teilnahme an Doktorandenkursen zu Forschungszwecken;
  • Kommunalvertreter;
  • Empfänger von Stipendien zu Studienzwecken zur Unterstützung der internationalen Mobilität von Studierenden (nur von Mai bis Dezember 2003) und von Zuschüssen für Tutoren-, didaktisch-integrierende, propädeutische und Genesungsmaßnahmen;
  • Gelegenheitsunternehmer mit einem Einkommen von mehr als 5.000 Euro;
  • Mitglieder/Partner, die sich bis zum 31. Dezember 2015 beteiligen;
  • Ärzte mit Fachausbildungsverträgen;
  • Freiwillige des Nationalen Zivildienstes (begonnen ab 2006 bis 2008);
  • Gelegentliche Hilfsarbeiter.

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 26 des Gesetzes Nr. 335 vom 8. August 1995 ermöglicht der Dienst „Antrag auf Einschreibung von Freien Mitarbeitern" die Einschreibung von Freien Mitarbeiten bei der Separaten Verwaltung.

Wenn nach der Einschreibung auf den speziellen Dienst zugegriffen wird, erscheint ein Menü, das den Eintrag für die Einschreibung bei der Separaten Verwaltung enthält. Ein Klick darauf führt zur Seite für die Einschreibung mit der Liste der auszufüllenden Felder. Im zweiten Abschnitt ist nur der Punkt „Mitarbeiter oder eine andere Aktivität" auszuwählen. Nachdem die Einschreibung bestätigt und die Einschreibung abgeschlossen wurde, kann die Eingangsbestätigung ausgedruckt werden.