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Übergang von den alten "Fondi Mutualità" zum neuen "Fondo Mutualità" ("Gestione Mutualità Fondo ex IPOST")

Veröffentlichung: 05/02/2021

Achtung: Die Aufnahme in den Neuen "Fondo Mutualità" wird bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt, wie in der Entscheidung des Präsidenten 181/2018 vorgesehen.

Mit der Einrichtung des "Fondo Mutualità" ist es nicht mehr möglich, sich beim Alten "Fondo Mutualità" zu registrieren. Diejenigen, die bei den Alten "Fondi Mutualità" registriert sind, können dagegen in den Neuen "Fondo Mutualità" wechseln.

Mitarbeiter und Rentner der Poste Italiane SpA und verbundener Unternehmen können von den alten "Fondi Mutualità" in den neuen "Fondo Mutualità" wechseln.

Die Alten "Fondo Mutualità" ("Fondo Riposo" und "Fondo Vita"), bei denen eine Registrierung nicht mehr möglich ist, ermöglichen bei Eintritt bestimmter Fälle (z. B. Krankenhausaufenthalt, chronische Krankheiten, Prothesen und sehr schwere Krankheiten), beim Tod des Versicherten oder eines vom Versicherten selbst abhängigen Familienmitglieds sowie bei Aufenthalten für Kurbehandlungen die Inanspruchnahme von Zuschüssen.

Die Versicherten können bei Rentenbeginn auch Darlehen in Form von Vorschüssen aus den Fonds und die Auszahlungen des Kapitals des "Fondo Riposo" und "Fondo Vita" beantragen.

Der Versicherte kann beschließen, in den Neuen "Fondo Mutualità" zu wechseln, indem er einen Beitrittsantrag als Arbeitnehmer oder Rentner stellt. Sobald der Versicherte in den Neuen "Fondo Mutualità" eingetreten ist, profitiert er unverzüglich von allen verfügbaren Leistungen, einschließlich der Vorschüsse aus dem Fonds, und von allen vorgesehenen Vergünstigungen.

Die unter der alten Rentenverwaltung angesammelte Deckungsrücklage wird in den Neuen Fonds eingestellt und wird jedes Jahr um 1,5 % aufgewertet, zusätzlich zur Aufstockung mit der Rücklage, die unter der neuen Verwaltung generiert wird.

Das Mitglied des Neuen "Fondo Mutualità" kann das zu zeichnende Kapital wählen und mit Ausnahme des Jahres der Registrierung jederzeit das Ausscheiden aus dem Neuen "Fondo Mutualità" verlangen, das am 1. Januar des Jahres nach der Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Kapitals wirksam wird.

Weitere Informationen finden sich in den Bestimmungen des "Fondo Mutualità" (pdf 4.856KB)