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Erstellung der vorausgefüllten Ersatzerklärung DSU und Beantragung des ISEE

Veröffentlichung: 03/05/2021

Die vorausgefüllte Ersatzerklärung (DSU) ist ein Dokument, welches die vom Nutzer erklärten Daten sowie die von der italienischen Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ und vom INPS bereitgestellten Daten enthält. Über die vorausgefüllte Ersatzerklärung DSU ist es möglich, den Äquivalenzwert zur Darstellung der finanziellen Situation des Familienhaushalts (ISEE) anzufordern.

Versuchsweise ist die vorausgefüllte DSU nur Familienhaushalten vorbehalten, welche die DSU über den Online-Dienst auf der Webseite des Instituts an das INPS übermitteln.

Um die vorausgefüllte DSU zu erstellen, sind überprüfbare Elemente einzugeben, die im Vorfeld von der italienischen Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ kontrolliert werden, und die Basisformulare müssen ausgefüllt werden. Es ist möglich, zu beantragen, dass die Informationen, die in der letzten DSU innerhalb des ISEE-Informationssystems enthalten sind, bereits hochgeladen werden (im Voraus geladene Daten).

Die eingegebenen „überprüfbaren Elemente“ unterliegen der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten der einzelnen Mitglieder des Familienhaushalts und bestätigen, dass der Erklärende bevollmächtigt ist, auf die ihn betreffenden Daten zuzugreifen. Daher müssen die abgegebenen Erklärungen unterzeichnet werden. Nachdem die DSU eingereicht wurde, erhält der Nutzer von der Behörde eine Bestätigung über die protokollierte Einreichung, jedoch keinen berechneten ISEE.

Zum Abschluss der DSU und für die anschließende Berechnung des ISEE ist es erforderlich, dass die im folgenden aufgeführten Schritte durchgeführt werden.

Die erklärten Angaben und die eingegebenen überprüfbaren Elemente werden auf telematischem Wege an das ISEE-Informationssystem übermittelt, welches bei der italienischen Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ das Ergebnis der Kontrolle der eingegebenen überprüfbaren Elemente anfordert. Nur, wenn die Rückmeldung für alle Komponenten positiv ist, wird die Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ die in ihrem Besitz befindlichen Daten, die so genannten vorausgefüllten Daten, an das INPS übermitteln. Diese vorausgefüllten Daten müssen schließlich vom Erklärenden angenommen oder abgeändert werden. Darüber hinaus muss er weitere Angaben des Formblatts „foglio componente“ machen, was nach wie vor als Eigenerklärung erfolgt. Erst nach Abschluss dieser Schritte wird der ISEE berechnet und zur Verfügung gestellt.

Überprüfbare Elemente

Abgesehen von den Daten der Basismodelle muss der Erklärende für jedes volljährige Familienmitglied weitere Informationen bereitstellen, welche von der Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ überprüft werden. Diese Angaben, die im Italienischen „elementi di riscontro“ genannt werden, sind unerlässlich, denn nur eine positive Rückmeldung der Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ ermöglicht das Vorausfüllen.

Insbesondere muss der Erklärende für jedes volljährige Familienmitglied sowohl ein überprüfbares Element zum Einkommen als auch ein überprüfbares Element zum Vermögen angeben, welche sich beide auf das vorletzte Kalenderjahr vor Einreichen der Ersatzerklärung DSU beziehen müssen (für das Jahr 2020 müssen sich diese Angaben also auf 2018 beziehen) und die im folgenden angegebenen Elemente umfassen.

Hinsichtlich des überprüfbaren Elements zum Einkommen muss der Nutzer Folgendes angeben:

  • Den Betrag in der Zeile „Differenz“ in der Einkommenserklärung, der sich aus der Abrechnungsübersicht des Formblatt 730 (Formular 730-3) oder aus dem Feld RN des Formblattes „Einkommen natürliche Personen“ ergibt;
  • oder das Fehlen einer Erklärung, falls die oben genannten Formblätter nicht eingereicht worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einkommenserklärung, aus der diese „Differenz“ ersichtlich wird, sich auf das Jahr vor Einreichen der Ersatzerklärung DSU bezieht und somit auf die Einkünfte des vorletzten Jahres vor dem Einreichen. Liegt nur eine Einheitliche Bescheinigung vor, muss ein Haken an das Kästchen „assenza di dichiarazione“ gesetzt werden.

Hinsichtlich des überprüfbaren Elements im Zusammenhang mit dem Vermögen muss der Nutzer, sofern der Gesamtwert des Vermögens des einzelnen Familienmitglieds, für welches dieses Element angegeben wird, am 31. Dezember des vorletzten Jahres unter 10.000 Euro liegt, folgendes angeben:

  • das Vorliegen von Finanzberichten, deren Gesamtwert unter der oben genannten Obergrenze liegt;
  • oder das Nichtvorliegen solcher Berichte.

Sollte hingegen der Gesamtwert des Vermögens des einzelnen Familienmitglieds, für welches dieses Element angegeben wird, am 31. Dezember des vorletzten Jahres 10.000 Euro oder mehr betragen, muss der Nutzer wahlweise folgendes angeben:

  • Das Buchungssaldo am 31. Dezember des ISEE-relevanten Jahres von einem der Depots und Girokonten bei Bank und Post laut Feld FC2, Abschnitt I der Ersatzerklärung DSU;
  • oder den Wert des gleichen Datums einer der „anderen Vermögensformen“, laut Feld FC2, Abschnitt II.

In beiden Fällen muss der Wert auf ganze Euro gerundet genau angegeben werden. Sollten zu dem Vermögen des Familienmitglieds, für welches das überprüfbare Element angegeben wird, ein gemeinsames Konto mit dem Erklärenden und ein nicht gemeinsames Konto gehören, muss zwingend der Wert des nicht gemeinsamen Kontos angegeben werden. Bei mehreren nicht gemeinsamen Konten muss, sofern verfügbar, eines mit einem positiven Wert angegeben werden.

Vorausgefüllte Daten

Das Vorausfüllen betrifft im Wesentlichen die Einkommens- und Vermögenswerte, wie:

  • Einkommen und bestimmte Arten von Ausgaben, die in der Regel bei der italienischen Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ erklärt werden (Abschnitte II und III des Felds FC8);
  • vom INPS ausgezahlte Leistungen (Abschnitt III des Felds FC8);
  • Vermögen in Italien (Feld FC2) mit Ausnahme von Beteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und an anderen Gesellschaften, sonstige Finanzinstrumente und - berichte, Wert des Vermögens bei Einzelunternehmen;
  • Immobilienvermögen in Italien, beschränkt nur auf Gebäude (Feld FC3);
  • Miete des Wohnhauses (zweiter Abschnitt des Felds B).

Selbsterklärte Daten nach dem Vorausfüllen

Nach dem Vorausfüllen müssen einige der Daten, die in den Feldern des Formblatts für das Familienmitglied gefordert werden, erklärt werden:

  • Daten des Familienmitglieds (Feld FC1);
  • Einkommen und besondere Leistungen (Feld FC4);
  • Regelmäßige Zahlungen für Ehepartner und Kinder (Feld FC5);
  • Kraftfahrzeuge und sonstige langlebige Güter (Feld FC6);
  • Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Feld FC7);
  • Vermögen im Ausland und im Zusammenhang mit Vermögen in Italien: Beteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und an anderen Gesellschaften, sonstige Finanzinstrumente und -berichte, Wert des Vermögens bei Einzelunternehmen (Feld FC2);
  • Immobilienvermögen im Ausland, Agrar- oder Baugrundstücke, Höhe des Restdarlehens und Angabe des Wohnhauses des Familienhaushalts (Feld FC3);
  • Gesamteinkommen, nur für den Fall einer Freistellung von der Abgabe einer Einkommenserklärung und bei Fehlen einer Einheitlichen Bescheinigung oder bei Aussetzung der steuerlichen Pflichten aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (Feld FC8 Abschnitt II).

Im Voraus geladene Daten

Die Angaben aus den folgenden Feldern können im Voraus in das Dokument geladen werden:

  • Zusammensetzung des Familienhaushalts (Feld A Tabelle und Feld FC1);
  • Wohnhaus (Feld B erster Abschnitt);
  • Regelmäßige Zahlungen für Ehepartner und Kinder (Feld FC5);
  • Kraftfahrzeuge und sonstige langlebige Güter (Feld FC6);
  • Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Feld FC7).

Die vorausgefüllte Ersatzerklärung DSU kann über den Online-Dienst „ISEE precompilato“ („Vorausgefüllter ISEE“) erstellt werden.