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Solidaritätsgeld

Veröffentlichung: 12/05/2021

Das Solidaritätsgeld ist ein Beitrag für hinterbliebene Familienmitglieder von Versicherten der „Gestione Assistenza Magistrale“ (Grundschullehrer und -rektoren); die verstarben, während sie noch im Dienst standen.

Anspruch auf diese Leistung haben bedürftige hinterbliebene Familienmitglieder von bei der Gestione Magistrale versicherten Personen.

Anspruch auf Solidaritätsgeld haben der Reihe nach die folgenden Personen, deren finanzielle Lage laut ISEE-Erklärung 40.000 €, bezogen auf den jeweiligen Haushalt, nicht überschreitet:

  • hinterbliebene Ehepartner, die keine neue Ehe eingegangen sind;
  • minderjährige oder volljährige Waisen;
  • sind weder ein(e) Witwe(r) noch Waisen hinterblieben, der Elternteil der während des Dienstverhältnisses verstorbenen versicherten Person, für dessen Unterhalt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Tods in vollem Umfang aufkam;
  • sind weder ein(e) Witwe(r) noch Waisen hinterblieben, volljährige Geschwister der während des Dienstverhältnisses verstorbenen versicherten Person, die dauerhaft erwerbsunfähig sind und für deren Unterhalt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Tods in vollem Umfang aufkam.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.