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Sterbegeld für Hinterbliebene

Veröffentlichung: 12/05/2021

Das Sterbegeld ist eine finanzielle Leistung an den hinterbliebenen Ehepartner eines Verstorbenen, der in einem der INPS-Sozialversicherungssysteme eingetragen ist.

Der hinterbliebene Ehepartner der versicherten Person (dessen Rente nach dem lohnbezogenen oder em gemischten System berechnet wird) hat Anspruch auf die Leistung, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen kein Anspruch auf eine indirekte Rente besteht.
Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, wird der Zuschuss an die Kinder gezahlt, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Höhe der Leistung

Die Höhe des Sterbegeldes richtet sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge und entspricht dem 45-fachen der zugunsten der Versicherten gezahlten IVS-Beiträge bis zu einem Minimum von 22,31 EUR und einem Maximum von 66,93 EUR.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf das Sterbegeld wird unter der Voraussetzung gewährt, dass in den fünf Jahren vor dem Tod der versicherten Person mindestens ein Beitragsjahr an die entsprechende Verwaltung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag auf Sterbegeld ist innerhalb eines Jahres nach dem Tod der versicherten Person zu stellen, andernfalls verfällt dieser.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  •  Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  •  bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.