Sie sind in

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für Zivilinvaliden

Veröffentlichung: 07/12/2020

Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für Zivilinvaliden ist eine auf Antrag ausgezahlte wirtschaftliche Leistung zugunsten von Personen, die als vollständig (100%) und dauerhaft (vollständig) arbeitsunfähig anerkannt sind und sich in einem wirtschaftlichen Notstand befinden.

Die Leistung wird an Vollinvalide im Alter zwischen 18 und 67 Jahren gezahlt, welche die gesundheitlichen und administrativen Anforderungen des Gesetzes erfüllen und ihren ständigen Wohnsitz in Italien haben.

BEGINN UND DAUER

Um den Anspruch auf die finanzielle Unterstützung geltend zu machen, muss der Bürger die Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen beantragen, indem er über den Dienst „Zivilinvalidität - Antrag auf Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen" einen Antrag stellt. Sobald die gesundheitlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die finanzielle Leistung ab dem ersten Tag des Monats nach Einreichung des Antrags oder in Ausnahmefällen ab dem von den zuständigen Gesundheitskommissionen angegebenen Datum gezahlt..

HÖHE DER LEISTUNG

Für das Jahr 2019 beträgt der Rentenbetrag 285,66 Euro und wird für 13 Monate gezahlt.

Die persönliche Einkommensgrenze pro Jahr liegt für das Jahr 2018 bei 16.814,34 Euro.

Zur Überprüfung der Einkommensvoraussetzungen bei der ersten Auszahlung werden die vom Antragsteller vermuteten Einnahmen des laufenden Jahres berücksichtigt. In den folgenden Jahren werden bei Rentenbezug die im zu Grunde gelegten Kalenderjahr erzielten Einkünfte berücksichtigt, während bei anderen Einkommensarten die in den Vorjahren erzielten Beträge zu Grunde gelegt werden.

Die Höhe der Rente kann bei besonderen Einkommensbedingungen um einen gesetzlich festgelegten Monatsbetrag erhöht werden (Erhöhung).

Im Alter von 66 Jahren und 7 Monaten für den Anspruch auf das Sozialgeld (für 2018) wird die Höhe der zivilen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für Zivilinvaliden an die Höhe des Sozialgeldes angepasst und es ist nicht mehr möglich, den Betreffenden auf das Vorhandensein von gesundheitlichen Voraussetzungen zu überprüfen.

Voraussetzungen

Die Vergütung kann von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Personen, die als vollständig und dauerhaft arbeitsunfähig anerkannt wurden;
  • sich im Zustand einer finanziellen Bedürftigkeit befinden;
  • zwischen 18 und 67 Jahre alt sind;
  • es handelt sich um einen ausländischen EU-Bürger, der im Melderegister seiner Wohnsitzgemeinde eingetragen ist;
  • ein Ausländer aus einem Drittland ist, der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr ist, auch wenn er keine langfristige Aufenthaltserlaubnis der EG hat (Artikel 41 des Konsolidierten Einwanderungsgesetzes);
  • der Antragsteller hat seinen ständigen und gewöhnlichen Aufenthalt auf dem Staatsgebiet.

Um Anspruch auf eine Rente zu haben, muss man über ein Einkommen verfügen, das die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Schwellenwerte nicht überschreitet. Die Rente ist auch dann zu zahlen, wenn die behinderte Person in einer öffentlichen Einrichtung, die seinen Lebensunterhalt sichert, stationär behandelt wird.

Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für Zivilinvaliden ist kompatibel mit den Leistungen, die wegen Invalidität aufgrund von Krieg, Arbeit oder Dienstverrichtung erbracht werden, und mit anderen direkten Rentenleistungen wie z.B. dem Erwerbsminderungsgeld „Assegno ordinario di invalidità“ oder einer Erwerbsminderungsrente bei Invalidität "pensione di invalidità".

Die Rente ist mit jeder eventuellen Beschäftigung kompatibel.

Zeitpunkt der Antragstellung

Um die Leistung zu erhalten, muss die Behinderung medizinisch-rechtlich beurteilt und anerkannt und ein Gesundheitsbericht erstellt werden.

Zu diesem Zweck ist es notwendig, vom Hausarzt eine erste ärztliche Bescheinigung mit dem beigefügten Code zu besorgen, die dem Gesundheitsbericht, der dem INPS über den Dienst „Zivilinvalidität - Antrag auf Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen (InvCiv2010)” übermittelt werden muss, beizufügen ist.

Der Anerkennungsprozess endet mit dem Versand des Berichts über Zivilinvalidität durch das INPS per Einschreiben mit Rückschein oder an die eventuell vom Nutzer mitgeteilte zertifizierte E-Mail-Adresse, die im Online-Postfach weiterhin verfügbar ist.

Nach Erhalt des Berichts mit der Anerkennung der Behinderung muss der Bürger das Formular AP70 über den Dienst „Zivilinvalidität - Versand der sozialen und wirtschaftlichen und Einkommensdaten für die Gewährung finanzieller Leistungen” vorlegen.

Sowohl für den Versand des Gesundheitsberichts als auch für die Überprüfung der sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Formular AP70) kann der Bürger selbstständig die Onlinedienste des INPS-Portals nutzen, indem er sich mit seiner italienischen Steuernummer und PIN oder SPID anmeldet. Alternativ dazu kann der Antrag bei den Patronatsstellen über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste gestellt werden.

Antragstellung

Nach Erhalt der ersten ärztlichen Bescheinigung und des beigefügten Codes wird der Antrag online beim INPS über den entsprechenden Dienst eingereicht.

Alternativ dazu kann der Antrag auch über die Patronatsstellen oder die Behindertenverbände (ANMIC, ENS, UIC, ANFASS) über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste gestellt werden.<(p>

Der Anerkennungsprozess endet mit dem Versand des Berichts über Zivilinvalidität durch das INPS per Einschreiben mit Rückschein oder an die eventuell vom Nutzer mitgeteilte zertifizierte E-Mail-Adresse, die im Online-Postfach weiterhin verfügbar ist.

Mit Ausnahme der Anträge bei Verschlimmerung durch Krebspatienten, kann kein neuer Antrag für die gleiche Leistung gestellt werden, bis das aktuelle Verfahren nicht abgeschlossen ist oder, im Falle einer gerichtlichen Beschwerde, bis kein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.