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Verwaltungsbeschwerde Zivilinvalidität

Veröffentlichung: 07/12/2020

Gegen die Ablehnung der Bewilligung von Erwerbsunfähigkeitszuschüssen gibt es zwei Werkzeuge: Auf gerichtlichem Wege kann der ärztlichen Beurteilung widersprochen werden, während sich der verwaltungstechnische Widerspruch auf das Verfahren zur Erteilung der Leistung bezieht.

Die Verwaltungsbeschwerde steht allen Bürgern offen, die einen Antrag auf das Erwerbsminderungsgeld "indennità di invalidità" gestellt und eine Ablehnung erhalten haben.

Die Verwaltungsbeschwerde ist ausschließlich gegen Bescheide zulässig, die wirtschaftliche Vorteile im Zusammenhang mit verwaltungstechnischen Auflagen wie Einkommen, Nationalität oder Wohnsitz abweisen oder entziehen.

Der Antrag kann online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Alternativ kann der Antrag über die von den Patronatsstellen angebotenen elektronischen Dienste eingereicht werden.