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Verwaltungsbeschwerde Zivilinvalidität
Die Verwaltungsbeschwerde ist ausschließlich gegen Bescheide zulässig, die wirtschaftliche Vorteile im Zusammenhang mit verwaltungstechnischen Auflagen wie Einkommen, Nationalität oder Wohnsitz abweisen oder entziehen.
Der Antrag kann online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Alternativ kann der Antrag über die von den Patronatsstellen angebotenen elektronischen Dienste eingereicht werden.
Veröffentlichung: 07/12/2020