Sie sind in

LTC - Langzeitpflege in Wohnanlagen

Veröffentlichung: 22/02/2021

Im Bereich der Sozialleistungen hat das INPS eine Ausschreibung mit dem Titel Langzeitpflege zur Anerkennung von Beiträgen zur Deckung aller oder eines Teils der Kosten von Personen mit pflegebedürftigen, langfristig anhaltenden Krankheiten und zur Deckung der Heilungskosten in Pflegeheimen (RSA) oder Spezialeinrichtungen durchgeführt.

Folgende Personen können die im Rahmen einer Ausschreibung gezahlten Pflegebeiträge beantragen:

  • Arbeitnehmer und Rentner, die Mitglieder der Einheitlichen Kredit- und Sozialleistungsverwaltung sind und/oder deren Ehepartner und Kinder, die zusammenleben, die nicht zusammenleben oder Waisen sind, und sich nicht selbst versorgen können;
  • Rentner, die Nutzer der Verwaltung der öffentlichen Bediensteten sind, der Ehepartner und Familienangehörige ersten Grades, die zusammenleben, die nicht zusammenleben oder Waisen des Leistungsberechtigten sind;
  • Arbeitnehmer und Rentner der Verwaltung Fondo IPOST, der Ehepartner und die Familienangehörigen ersten Grades, die zusammenleben, nicht zusammenleben oder vom Waisen des Leistungsberechtigten sind.

Die Ausschreibung ist auf der Webseite des Instituts im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und gegenseitiger Versicherungsschutz einsehbar.

Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

  • online, wenn ein vom Institut vergebener PIN-Code vorliegt, mit Hilfe des Dienstes „Antrag auf Sozialleistungen mit einem Klick";
  • über das Kontakt-Center unter der gebührenfreien Nummer 803 164 (aus dem Festnetz) oder unter der gebührenfreien Nummer 06 164 164 164 (vom Mobiltelefon), immer mit dem PIN-Code;
  • über die Patronatsstellen, indem die Protokollnummer der Einheitlichen Ersatzerklärung „DSU" und die Angaben des Berichts über den Zustand der Invalidität angegeben werden.

Falls der Anspruchsberechtigte nicht der Rechtsinhaber ist, muss Letzterer (auch über eine Patronatsstellen oder mit Hilfe des Kontakt-Centers) den Anspruchsberechtigten im Vorfeld über den Dienst „Zugriff auf Sozialleistungen" registrieren”. Falls bei der Antragstellung eine Vollmacht vorgelegt wird, muss die Vollmacht des Anspruchsberechtigten beigefügt werden.

Für den Versand des Antrags muss die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU), mit der der sozial- und gesundheitsrelevante ISEE-Index bestimmt wird, der sich auf den Familienhaushalt des Anspruchsberechtigten bezieht, oder mit welcher der ISEE-Index von Minderjährigen mit nicht miteinander verheirateten und nicht zusammenlebenden Eltern ermittelt wird, eingereicht worden sein.

Der ISEE-Wert trägt dazu bei, die Position in der Rangfolge und die Höhe des Zuschusses für den Anspruchsberechtigten und die Territorialkörperschaft zu bestimmen.

Falls keine gültige Einheitliche Ersatzerklärung „DSU" eingereicht wurde, wird der Antrag ans Ende der Rangfolge der in Frage kommenden Antragsteller gesetzt. Im Falle von ex aequo wird dem Anspruchsberechtigten mit einem höheren Lebensalter Vorrang eingeräumt.

Nach Überprüfung der in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen informiert das INPS die Antragsteller über die Annahme des Antrags oder über die Ablehnung, mit der Aufforderung zur Änderung oder Ergänzung der fehlenden Informationen.