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Bürgerschalter für Kontrollvisiten

Veröffentlichung: 22/09/2022

Der Dienst „Bürgerschalter für Kontrollvisiten“ widmet sich der Mitteilung von Arbeitnehmern des privaten und öffentlichen Sektors über die Änderung der Verfügbarkeitsadresse im Vergleich zu der zuvor genannten.

Der Dienst richtet sich an Arbeitnehmer des privaten und öffentlichen Sektors sowie an private und öffentliche Arbeitgeber.

Mit dem Online-Dienst „Bürgerschalter für Kontrollvisiten“, auf den man über das Webportal nach vorheriger Authentifizierung über die für die Nutzung der elektronischen Dienste erforderlichen Zugangsdaten zugreifen kann, ist es möglich, im Rahmen eines Krankheitsereignisses eine andere Verfügbarkeit als die mit dem laufenden ärztlichen Attest kommunizierte mitzuteilen und alle zuvor kommunizierten Verfügbarkeitsadressen einzusehen (Rundschreiben Nr. 106/2020). Dieser Dienst ersetzt in keiner Weise die vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Mitteilungen über Änderungen der Verfügbarkeit von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern.

Vergütete private Arbeitnehmer

Private Arbeitnehmer, die Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben, können den Dienst nutzen, um der Verpflichtung nachzukommen, dem INPS so sorgfältig und rechtzeitig wie möglich und vor der Entfernung Änderungen der Verfügbarkeit mitzuteilen, damit sie nicht mit den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen belegt werden, wenn die ärztliche Kontrolluntersuchung aufgrund der fehlenden Berichtigung der Adresse des Arbeitnehmers nicht durchgeführt wird.

  

Öffentliche Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem einzigen Standort

Für die öffentlichen Arbeitnehmer hingegen sieht die geltende Gesetzgebung vor, dass der Arbeitnehmer seine zuständige Verwaltung im Voraus über die eventuelle Änderung der Verfügbarkeitsadresse während des Prognosezeitraums informiert. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, dem INPS die Daten für die Durchführung der Kontrollvisiten durch den Arbeitgeber und von Amts wegen zur Verfügung zu stellen, in Fällen von Arbeitnehmern, die unter dem sogenannten „Einzigen Standort für Kontrollvisiten“ fallen.

Der Dienst ist jedoch auch für öffentliche Arbeitnehmer verfügbar, um den Kommunikationsfluss zu optimieren und größere Garantien für die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Informationen für die Durchführung der Kontrollvisiten zu bieten.

Der Dienst darf jedoch nicht von öffentlichen Arbeitnehmern für die Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mitteilung der vorübergehenden Entfernung von ihrem Wohnort für Therapien, ärztliche Untersuchungen, medizinische Untersuchungen oder aus anderen berechtigten Gründen genutzt werden.

Private und öffentliche Arbeitgeber

Der Arbeitgeber wird über die vom Arbeitnehmer mitgeteilte unterschiedliche Verfügbarkeitsadresse informiert, wenn er eine Dienstleistung anruft, um:

  • eine Kontrollvisite anzufordern, wenn die Mitteilung vor dem Antrag auf eine Visite erfolgt ist;
  • die Ergebnisse einzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine Änderung der Verfügbarkeit nach dem Antrag auf eine Kontrollvisite mitgeteilt hat und der Arbeitgeber durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes zugestimmt hat, die Visite an die vom Arbeitnehmer angegebene andere Adresse zu senden.