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Zulassung zu Wohnheimen für Rentner, die Mitglieder der Einheitlichen Verwaltung von Krediten und Sozialleistungen sind, und deren Ehepartner

Veröffentlichung: 18/03/2021

Das Institut bietet Rentnern eine Wohnunterbringung im Wohnheim von Monte Porzio Catone (Rom) und im Wohnheim „La Pineta“ in Pescara mit Verpflegung, Unterkunft, Gemeinschaftseinrichtungen, sozialer, medizinischer und ernährungstechnischer Betreuung und Pflege. Die Unterbringung erfolgt auf unbestimmte Zeit, kann aber durch freiwilliges Ausscheiden, eintretende Pflegebedürftigkeit oder die Nichtzahlung der auf der Grundlage des ISEE berechneten Teilnahmegebühr beendet werden.

Der Wohnheim-Dienst richtet sich an Rentner des öffentlichen Dienstes, die Mitglieder des Fonds Bank- und Kreditwesen "Fondo Credito" sind (auch aufgrund des ministeriellen Dekrets Nr. 45 vom 7. März 2007) und deren Ehepartner.

Um akzeptiert zu werden, müssen die Gäste ein eigenes oder von Familienmitgliedern (oder Dritten) gesichertes Einkommen mit einer formalen Verpflichtung und einem von einem geriatrischen Bewertungsausschuss im Wohnheim festgestellten Zustand der psychophysischen Selbstständigkeit garantieren. Der Zustand der Selbstständigkeit wird jährlich überprüft und sein Verlust ist Anlass für die Beendigung der Unterbringung.

Der Zugang erfolgt über eine jährliche Ausschreibung, die online veröffentlicht wird. Die Aufnahme in das Heim setzt die Annahme und Einhaltung aller in der Geschäftsordnung der Wohnheime enthaltenen Regeln voraus.

Die Gäste beteiligen sich an den Ausgaben mit einer monatlichen Gebühr, die nach den ISEE-Stufen festgelegt wird, denen sie angehören. Die Gebühr variiert von mindestens 550 Euro bis maximal 1.000 Euro für Rentner im Einzelzimmer und von mindestens 1.000 Euro bis maximal 1.800 Euro für Ehepaare im Doppelzimmer.

Die Gebühr wird entsprechend dem Anstieg der Lebenshaltungskosten neu bewertet.

Im Falle einer akuten und/oder kurzzeitigen Erkrankung sorgt das Heim für die entsprechenden Therapien. Im Falle einer anhaltenden Erkrankung oder einer komplexeren Pathologie wird der Gast auf Kosten des Nationalen Gesundheitsdienstes vorübergehend an einen öffentlichen oder privaten Ort der Pflege verlegt. Im Falle des Verlustes der psychophysischen Selbstständigkeit wird der Gast mit Zustimmung der Familienmitglieder in Pflegeeinrichtungen überführt, mit denen Vereinbarungen mit dem Wohnheim bestehen.