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Antrag auf Quantifizierung der finanziellen TFS/TFR - Abfindung - Vorschuss

Veröffentlichung: 22/09/2022

Der finanzielle Vorschuss der Abfertigungsleistung (TFS- Abfindung) und der Abfindungsentschädigung (TFR- Abfindung) ist eine Finanzierung, die es ermöglicht, einen Teil oder das gesamte aufgelaufene Entgelt (wenn es nicht mehr als 45.000 Euro beträgt) zu erhalten, das noch nicht ausgezahlt wurde, ohne auf die ordentlichen Zeiten zu warten.

Der finanzielle Vorschuss kann von öffentlich Bediensteten beantragt werden, die aus dem Dienst ausgeschieden sind oder vor dem Inkrafttreten der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 4 vom 28. Januar 2019 Zugang zum Ruhestand mit den Anforderungen der “Quota 100“ oder gemäß Art. 24 des Gesetzes Nr. 214/2011 hatten.

Nicht finanziert werden können dagegen Personen, die ohne Rentenanspruch aus dem Dienst ausgeschieden sind oder aus dem Dienst ausscheiden werden, das Personal der Streitkräfte, der Polizei und der Nationalen Feuerwehr.

Um die Finanzierung zu erhalten, müssen die Betroffenen zunächst die Bescheinigung des übertragbaren Betrags für die Zwecke des finanziellen Vorschusses beim INPS beantragen, indem sie den Antrag auf die Online-Bemessung stellen.

Das INPS stellt die Zertifizierung innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Antrags aus und stellt sie im reservierten Bereich MyINPS zur Verfügung.

Nach Erhalt der Zertifizierung können die Betroffenen bei den Banken oder anderen Finanzintermediären, die an der Initiative teilnehmen, durch Registrierung auf dem Portal https://www.lavoropubblico.gov.it/anticipo-tfs-tfr, eine zinsgünstige Finanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 45.000 Euro oder in jedem Fall innerhalb der Kapazität der dem Rentner geschuldeten Leistung beantragen, falls diese niedriger ist.

Sobald die Bank das Ersuchen angenommen hat, teilt sie dem INPS die Annahme mit. Das INPS führt die notwendigen Überprüfungen durch und teilt der Bank innerhalb von 30 Tagen die Kenntnisnahme des Abschlusses des Vertrags für den Vorschuss mit.

Wenn die Kenntnisnahme „positiv“ ist, wird die Bank den Kredit innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Wirksamkeit des Vertrages gutschreiben.

Die Finanzierung wird durch einen Garantiefonds gewährleistet, der mit Artikel 23 Absatz 3 der Gesetzesverordnung 4/2019 eingerichtet und vom INPS verwaltet wird.

Der Bürger kann den Antrag auf Bemessung des finanziellen Vorschuss, je nachdem, ob sich die Antragsteller im Rahmen einem TFS- oder TFR-Abfindungssystem unterliegen, über einen der beiden Online-Dienste stellen:

  • Simulation der TFS-Abfindung oder Antrag auf TFS- Abfindung Bemessung
  • Antrag auf TFR- Abfindung Bemessung für öffentlich Bedienstete und Erklärung der Begünstigten/Erben für die TFR-Auszahlung – Antrag

Alternativ dazu kann der Antrag auch über die Patronatsstellen gestellt werden.

Beim Ausfüllen des Antrags muss nach Auswahl des Antrags auf „Finanzieller Vorschuss Gesetzesverordnung Nr. 4/2019“ die für das Finanzierungsgeschäft gewählte Bank angegeben und erklärt werden, dass Sie gemäß den geforderten Voraussetzungen Zugang zur Rente hatten.

Für weiterführende Informationen wird auf folgende Unterlagen verwiesen:

  • INPS-Rundschreiben Nr. 130 vom 17. November 2020 (operative Angaben zu dem finanziellen Vorschuss);
  • INPS-Rundschreiben Nr. 131 vom 17. November 2020 (Garantiefonds für den Zugang zu Finanzmitteln);
  • Mitteilung Nr. 4315 vom 17. November 2020 (Verfahren zur Einreichung des Antrags auf Bemessung).

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

Die Tabelle gibt neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch den jeweiligen Verantwortlichen an.