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Rente Für Frühzeitige Arbeitnehmer

Veröffentlichung: 14/04/2021

Dies ist eine finanzielle Leistung auf Antrag an Arbeitnehmer, die vor dem 19. Lebensjahr (sog. Frühzeitige Arbeitnehmer) eine effektive Beitragszahlung von 12 Monaten geltend machen können, sich in bestimmten gesetzlich festgelegten Bedingungen befinden und bis zum 31. Dezember 2026 41 Beitragsjahre vollendet haben.

Arbeitnehmer, die in der Allgemeinen Pflichtversicherung, in ihrer Ersatz- oder Exklusivform, im Besitz von Beitragszeiten bis zum 31. Dezember 1995 sind, die vor dem 19. Lebensjahr 12 Monate an effektiver Beitragszahlung geltend machen können und die sich in einer der folgenden Bedingungen befinden:

  • Zustand der Arbeitslosigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Entlassung, einschließlich Massenentlassung, Kündigung aus wichtigem Grund oder bei einvernehmlicher Beendigung im Rahmen des in Artikel 7 des Gesetzes Nr. 604 vom 15. Juli 1966 genannten Verfahrens und vollständige Beendigung des Arbeitslosengeldes für mindestens drei Monate;
  • Invalidität von mindestens 74%, die von den zuständigen Ärzte-Kommissionen für die Anerkennung der Zivilinvalidität festgestellt wurde;
  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung und seit mindestens sechs Monaten im eigenen Haushalt den Ehepartner oder einen Verwandten ersten Grades mit schwerer Behinderung gemäß Art. 3 Abs. 3 des italienischen Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder einen Verwandten oder Angehörigen zweiten Grades im eigenen Haushalt pflegend, wenn die Eltern oder der Ehepartner der Personen mit Behinderung das 70. Lebensjahr vollendet haben oder selber schwer krank, verstorben oder abwesend sind, und eine Beitragszeit von mindestens 30 Jahren aufweisen;
  • besonders ermüdende und schwere Tätigkeiten gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 67 vom 21. April 2011 ausgeübt haben (Schwerlasttätigkeiten gemäß der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit vom 19. Mai 1999, Fließbandarbeiter, Nachtarbeiter, Fahrer von Fahrzeugen mit einer Gesamtkapazität von nicht weniger als neun Sitzen, die für den Sammeltransport verwendet werden);
  • zu den nachstehend aufgeführten Personalkategorien gehören und in den vorigen 10 Jahren der Tätigkeit mindestens sieben Jahre oder in den letzten sieben Jahren der Tätigkeit mindestens sechs Jahre wie folgt gearbeitet haben:
    • Arbeiter in der Bergbau- und Bauindustrie und in der Gebäudeinstandhaltung;
    • Kranfahrer oder Bediener mobiler Bohrgeräte im Bauwesen;
    • Leder- und Pelzgerber;
    • Triebfahrzeugführer und Zugpersonal;
    • Fahrer von schweren Nutzfahrzeugen und LKWs;
    • Krankenpfleger und Krankenschwestern sowie Hebammen im Krankenhaus mit Arbeit im Schichtbetrieb;
    • Pflegekräfte bei pflegebedürftigen Personen;
    • Erzieher in Kindertagesstätten und Kindergärten;
    • Gepäckträger, Spediteure, Lagerarbeiter und ähnliche Berufsgruppen;
    • nicht qualifiziertes Reinigungspersonal;
    • Betreiber von Entsorgungsbetrieben und Arbeitnehmer im Bereich der Abfallsammlung und -trennung;
    • Arbeiter aus Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei;
    • Fischer an Küsten, Binnengewässern und in der Hochsee, sowohl als Angestellte als auch in Genossenschaften;
    • Beschäftigte in Eisenwerken, in der Stahlbranche und in der Glasherstellung, die mit hohen Temperaturen arbeiten und deren Tätigkeit nicht bereits in den Anwendungsbereich des ital. Gesetzesdekrets Nr. 2011 aus dem Jahr 67 fällt;
    • Seeleute an Bord und Besatzungsmitglieder in der See- und Binnenschifffahrt.

Die Beitragspflicht von 41 Jahren kann auch auf Antrag des Betreffenden durch die Berechnung der Versicherungszeiten gemäß dem Gesetz Nr. 228 vom 24. Dezember 2012 erfüllt werden.

WIE DER ZUGANG ZUR LEISTUNG ERFOLGT

Um von der Leistung in Form der Senkung der Beitragspflicht für junge Arbeitnehmer zu profitieren, ist es notwendig, bis zum 1. März eines jeden Jahres einen Antrag auf Anerkennung der Leistung einzureichen und nur im Falle eines positiven Ergebnisses, auch nach Überprüfung der entsprechenden finanziellen Deckung, den Antrag auf Vorruhestand zu stellen.

Eventuelle Anträge auf Anerkennung der Leistung, die nach dem 1. März eines jeden Jahres, spätestens aber nach dem 30. November gestellt werden, werden nur im Falle von Restfinanzmitteln berücksichtigt.

Rentenbeginn

Mitarbeiter, die die vorgeschriebenen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2019 erfüllen, haben nach den Bestimmungen der jeweiligen Gesetzgebung Anspruch auf Rentenleistungen, die ab dem 3. Januar drei Monate nach Vorliegen der Voraussetzungen beginnen.

Arbeitnehmer, die die vorgeschriebenen Anforderungen ab dem 1. Januar 2019 erfüllen, auch wenn sie die Versicherungszeiten gemäß Gesetz 228/2012 kumulieren, haben Anspruch auf den Beginn ihrer Rente ab dem ersten Tag des folgenden Monats bis zur Eröffnung des entsprechenden Zeitfensters.

UNVEREINBARKEIT UND INKOMPATIBILITÄT

Die Vorgezogene Altersrente mit reduzierten Erfordernissen für so genannte frühzeitige Arbeiter darf ab dem Zeitpunkt seines Beginns nicht mit Einkommen aus Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit kombiniert werden, die in Italien oder im Ausland für die Zeit des Vorschusses im Hinblick auf die für die meisten Arbeitnehmer geltenden Anforderungen erzielt wurden.

Der Nutzen der Senkung der Mindestbeitragspflicht für die Vorgezogene Altersrente für frühzeitige Arbeitnehmer kann nicht mit anderen Erhöhungen kombiniert werden, die für die Ausübung derselben Arbeitstätigkeit vorgesehen sind. Sie kann stattdessen mit den in Artikel 80 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 erwähnten so genannten Statusverbesserungen kombiniert werden.

Antragstellung

Der Antrag wird dem INPS online über den eigens dafür eingerichteten Dienst übermittelt.
Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten.