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Rentenvorteile für Personen, die Schwerarbeit verrichten

Veröffentlichung: 14/04/2021

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente mit vergünstigten Eigenschaften, die für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft vorgesehen ist, die als Schwerarbeit bezeichnete besonders schwere anstrengende Arbeitstätigkeiten durchführen.

Der Vorteil richtet sich an Erwerbstätige, die

  • Schwerarbeit leisten;
  • in Schichten und/oder das ganze Jahr über Nachtarbeit leisten;
  • an Fertigungslinien tätig sind;
  • für den öffentlichen Transportverkehr genutzte Fahrzeuge führen, in denen mindestens neun Personen Platz finden.

Unter Schwerarbeit sind folgende Tätigkeiten zu verstehen:

  • "Tunnel-, Steinbruch- oder Bergbauarbeiten", d. h. Arbeiten, die unter Tage ausgeführt werden;
  • "Steinbrucharbeiten", d. h. Arbeiten, die von Arbeitskräften in Steinbrüchen und Gruben durchgeführt werden;
  • "Tunnelarbeiten", d. h. Arbeiten, die von Arbeitskräften an der Ortsbrust durchgeführt werden;
  • "Arbeiten in Druckkammern";
  • "Arbeiten unter Wasser";
  • "Arbeiten bei hohen Temperaturen", d. h. Arbeiten, bei denen die Arbeitskräfte hohen Temperaturen ausgesetzt sind, wenn keine Möglichkeit besteht, Präventionsmaßnahmen zu treffen, wie beispielsweise jene der Hochofenarbeiter in Sekundärschmelzbetrieben ohne Fernbedienung sowie an anderen heißen Öfen beim Ausfluss des Flüssigmaterials;
  • "Arbeiten mit Hohlglas", d. h. Aufgaben in der Glasindustrie zur manuellen Herstellung von Hohlglas und zum Glasblasen;
  • "Arbeiten in beengten Räumen" und insbesondere Arbeiten für den Bau, die Reparatur und Instandhaltung von Schiffen, Aufgaben bei der Einrichtung von Zwischenräumen, Schächten, Doppelböden, an Rändern oder in großen Blöcken von Konstruktionen;
  • "Arbeiten zur Asbestbeseitigung".

Beginn

Das INPS teilt der betroffenen Person bei Stattgebung des Antrags auf Gewährung des Vorteils den ersten Zeitpunkt des Rentenbezugs mit. Zur Inanspruchnahme der Rentenleistung muss die betroffene Person einen Rentenantrag stellen, für dessen Stattgebung alle anderen gesetzlichen Bedingungen (z. B. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) erfüllt sein müssen. 

Seit dem 1. Januar 2017 gelten für die zugunsten von Personen, die Schwerarbeit verrichten, zu zahlenden Renten die sog. mobilen Fenster nicht, d. h. der Aufschub des Beginns des Rentenbezugs um 12 Monate (bei Arbeitnehmern) oder um 18 Monate (bei Selbstständigen), nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

Zur Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente mit den vergünstigten Eigenschaften muss die Schwerarbeit für mindestens sieben Jahre in den letzten zehn Jahren Erwerbstätigkeit oder zumindest für die Hälfte des Erwerbslebens insgesamt durchgeführt worden sein.

Von 2016 bis 2026 gelten die folgenden vergünstigten Bedingungen für die Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente:

  • Arbeitnehmer, die Schwerarbeit leisten. d. h. an Fertigungslinien tätig sind, für den öffentlichen Transportverkehr genutzte Fahrzeuge führen, an mindestens 78 Werktagen pro Jahr nächtliche Schichtarbeit leisten oder Nachtarbeit in einem Zeitraum leisten, der einem gesamten Erwerbsjahr entspricht: 
    • Angestellte: Quote 97,6 (Summe des Alters und der Beitragszeit), mit einem Mindestalter von 61 Jahren und 7 Monaten und einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren;
    • Selbstständige: Quote 98,6 (Summe des Alters und der Beitragszeit), mit einem Mindestalter von 62 Jahren und 7 Monaten und einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren.
  • Arbeitnehmer, die an 72 bis 77 Werktagen pro Jahr nächtliche Schichtarbeit leisten: 
    • Angestellte: Quote 98,6 (Summe des Alters und der Beitragszeit), mit einem Mindestalter von 62 Jahren und 7 Monaten und einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren;
    • Selbstständige: Quote 99,6 (Summe des Alters und der Beitragszeit), mit einem Mindestalter von 63 Jahren und 7 Monaten und einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren.
  • Arbeitnehmer, die an 64 bis 71 Werktagen pro Jahr nächtliche Schichtarbeit leisten: 
    • Angestellte: Quote 99,6 (Summe des Alters und der Beitragszeit), mit einem Mindestalter von 63 Jahren und 7 Monaten und einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren;
    • Selbstständige: Quote 100,6 (Summe des Alters und der Beitragszeit), mit einem Mindestalter von 64 Jahren und 7 Monaten und einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren.

Auf die vergünstigten Bedingungen zur Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente werden die Anpassungen der Lebenserwartung, die für die Jahre 2019, 2021, 2023 und 2025 vorgesehen sind, nicht angewandt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss gestellt werden

  • bis zum 1. März 2017, sofern die vergünstigten Bedingungen im Lauf des Jahres 2017 eingetreten sind;
  • bis zum 1. Mai des Jahrs vor dem Jahr, in dem die vergünstigten Bedingungen eintreten, sofern diese Bedingungen nach dem 1. Januar 2018 eingetreten sind (z. B. wenn die Bedingungen 2018 eintreten werden, muss der Antrag bis zum 1. Mai 2017 gestellt werden).

Antragstellung

Zur Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente mit vergünstigten Bedingungen muss der Vorteil den Arbeitnehmern, die Schwerarbeit leisten, zuerkannt werden.

Der Antrag auf Gewährung des Vorteils und die entsprechenden Unterlagen müssen bei der örtlich zuständigen INPS-Stelle vorgelegt werden.