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Administrative Rateneinteilung von Beitragsschulden

Veröffentlichung: 10/05/2021

Die administrative Rateneinteilung ist eine Form der Ratenzahlung des vom Beitragszahler geschuldeten Betrags für die Rückstände von Beiträgen und Sanktionen, die den vom INPS verwalteten Rentenkassen geschuldet werden Damit die Forderung in Raten gezahlt werden kann, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung weder eine Forderungsmitteilung ausgestellt noch die Beitreibung durch die Inkassostellen oder die Rechtsabteilung von INPS aktiviert worden sein.

Es handelt sich um einen Dienst für Beitragszahler, der durch seine Steuernummer identifiziert wurde, um seine in den folgenden vom Inps verwalteten Rentenkassen aufgelaufenen Schulden zu regularisieren:

  • Arbeitgeber mit Angestellten;
  • Selbstständige (Handwerker und Gewerbetreibende);
  • landwirtschaftliche Arbeitgeber mit Angestellten;
  • Selbstständige in der Landwirtschaft;
  • Auftraggeber von Co. Co. Co. Co. und Co. Co. Pro.;
  • professionelle Dienstleister, die der Getrennten Verwaltung angehören (Gesetz Nr. 335 vom 8. August 1995);
  • Verwaltung der Öffentlich Bediensteten - CPDEL, CPS, CPI, CPUG, CTPS, INADEL, ENPAS, ENPDEP, ENAM;
  • Arbeitnehmer in der Unterhaltungsbranche;
  • Profi-Sportler.

Die administrative Rateneinteilung der Sozialversicherungsbeiträge kann vom INPS für bis zu maximal 24 Raten bewilligt werden.

Der Beitragszahler kann beim INPS beantragen, die Rateneinteilung auf bis zu 36 Raten zu verlängern, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik genehmigt werden können, wenn die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung von Beiträgen und Sanktionen auf folgende Ereignisse zurückzuführen ist:

  • Naturkatastrophen;
  • Insolvenzverfahren;
  • vorübergehender Mangel an finanzieller Liquidität, der sich aus dem verspäteten Eingang von Forderungen gegenüber dem Staat, öffentlichen Stellen oder öffentlichen Verwaltungen im Allgemeinen oder aus der verspäteten Auszahlung von öffentlichen Beiträgen und der durch Gesetz oder Übereinkommen vorgesehenen Finanzierung ergibt;
  • Unternehmenskrise, Restrukturierungsprozesse, betriebliche Umstrukturierung oder Umwandlung des Unternehmens;
  • Übertragung von Beitragsschulden auf Erben;
  • vorübergehender Mangel an finanzieller Liquidität im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen, territorialen oder sektoralen Schwierigkeiten.

Darüber hinaus kann der Minister für Arbeit und Sozialpolitik im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen die Verlängerung auf bis zu 60 Raten in Fällen objektiver Ungewissheit über die Beitragspflicht oder vorsätzlichen Handlungen von Dritten genehmigen.

Der Antrag auf Rateneinteilung muss die Schulden enthalten, die vom Beitragszahler gemeldet oder zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags festgestellt wurden und die alle von den INPS verwalteten Verwaltungen betreffen, für die die Zahlung nicht in der für jede der betrachteten Verwaltungen vorgesehenen Weise und innerhalb der für sie vorgesehenen rechtlichen Bedingungen erfolgt ist. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Der Beitragszahler kann jedoch einen neuen Antrag stellen, der alle Rückstände in jeder einzelnen Verwaltung umfasst.

Es ist möglich, alle Schulden für Nichtzahlung oder Hinterziehung zurückzuzahlen, einschließlich Einbehalte der Sozialversicherungsbeiträge, die für Angestellte zu zahlen sind. Schulden, die während einer früheren Stundung entstanden sind, können nicht berücksichtigt werden.  Die Ratenzahlung führt zur Anwendung der Verzugszinsen zu dem am Tag der Antragstellung geltenden Zinssatz.

Der Antrag impliziert den Verzicht auf alle Ausnahmen, die das Bestehen und die Durchsetzbarkeit der Forderung und aller gegen sie erhobenen Zivilklagen beeinträchtigen können.

Der geplante Tilgung plan gilt als angenommen, wenn die erste Rate innerhalb deer vereinbarten Frist gezahlt wird, wmit sich der Beitragszahler auch verpflichtet, die vereinbarten Folgeraten gemäß den im Plan festgelegten Bedingungen zu zahlen.

Zusätzlich zur ordnungsgemäßen Zahlung der vereinbarten Raten ist die Zahlung der monatlichen oder regelmäßigen Beiträge ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich.

Die Voraussetzung der Aktualität kann aufrechterhalten werden, indem der Antrag auf einen Kurz-Ratenplan für einen Zeitraum von drei Monaten (Arbeitgeber und Auftraggeber) bzw. für einen Zeitraum eines Quartals/einer Rate (Selbstständige) gestellt wird. Die Dauer kann bis zu sechs Raten betragen.

Sowohl die mit der Hauptrate vereinbarten Raten als auch die kurzfristige Rate sind regelmäßig zu zahlen. Andernfalls werden beide Zahlungsaufschübe widerrufen und die verbleibende Forderung wird in Forderungsmitteilungen eingetragen und zur Einziehung an die Inkassostelle übergeben.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Bei Schulden, die sich auf andere Verwaltungen beziehen, als jene die in den Telematikantrag angegeben sind, ist auch das Formular SC18 beizufügen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzesdekrets Nr. 338 vom 9. Oktober 1989, umgewandelt in das Gesetz Nr. 389 vom 7. Dezember 1989;
  • 116, Abs, 17 des italienischen Gesetzes Nr. 388 vom Samstag, 23. Dezember 2000).
  • INPS-Rundschreiben 12. Juli 2013 Nr. 108;
  • Präsidentschaftsbeschlüsse Nr. 229 vom 14. Dezember 2012 und Nr. 113 vom 9. Mai 2013;
  • Mitteilung vom 17. Juli 2013 Nr. 11532;
  • Botschaft 24. Mai 2016 Nr. 2312.