Sie sind in

Zeichenketten für die Ausstellung der RED-Kampagnen und Verantwortlichkeitserklärungen

Veröffentlichung: 15/10/2020

Das INPS verlangt von den Empfängern finanzieller Leistungen für Zivilinvalidität jedes Jahr, dass sie das weitere Bestehen der vom Gesetz für ihre Anerkennung vorgesehenen administrativen Anforderungen bescheinigen (Art. 1, Gesetz 23. Dezember 1996, Nr. 662, und Gesetz 24. Dezember 2007, Nr. 247).

Bürger, die Leistungen im Zusammenhang mit Zivilinvalidität erhalten, und Empfänger von Sozialhilfe/Sozialrentemüssen eine Verantwortlichkeitserklärung einreichen.

Zivilinvaliden, die Anspruch auf das Pflege- und Betreuungsgelds "indennità di accompagnamento“ oder einen monatlichen Zuschuss haben, müssen das Formular Zivilinvalidität Krankenhausaufenthalt (Formular ICRIC) für Erklärungen zu eventuellen kostenlosen Krankenhausaufenthalten und das Formular Zivilinvalidität Arbeit (Formular ICLAV) für Erklärungen über die Durchführung von Arbeitstätigkeiten vorlegen.

Im Falle von geistigen oder psychischen Behinderungen und bei Fehlen eines Vormunds/Betreuers bedarf es keiner Erklärung, jedoch ist gemäß Artikel 1 Absatz 254 Gesetz Nr. 662/1996 der örtlich zuständigen Stelle ein ärztliches Attest mit der Angabe der Pathologien vorzulegen.

Minderjährige, die Pflege- und Betreuungsgeld „indennità di accompagnamento“ und den Besuchszuschuss „indennità di frequenza“ erhalten, müssen das ICRIC-Formular vorlegen, um Krankenhausaufenthalte oder bei Minderjährigen im Alter zwischen 5 und 16 Jahren den obligatorischen Schulbesuch oder den Besuch von ambulanten Zentren anzugeben.

Für Minderjährige zwischen 5 und 16 Jahren sind folgende Erklärungen erforderlich:

  • Ende des Schulbesuchs;
  • Schulwechsel gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr;
  • Transfer auf eine andere Schule;
  • Änderung des Bildungsniveaus. In diesem Fall müssen die Kontaktdaten der neuen Schule (Name der Schule, vollständige Adresse, Steuernummer oder Umsatzsteuernummer, E-Mail-Adresse oder PEC) angegeben werden.

Empfänger der Sozialrente müssen den das Formular des Nachweises der Anforderungen für das Sozialgeld oder die Sozialrente vorlegen (Formular ACC. AS/PS), um den Wohnsitz in Italien zu erklären.

Empfänger der Sozialzulage "assegno sociale" müssen das Formular ACC AS/PS vorliegen, um den Wohnsitz in Italien und eventuelle kostenlose Krankenhausaufenthalte zu erklären.

Die Verantwortlichkeitserklärungen werden online über den speziellen Dienst oder unter Mitwirkung von autorisierten Vermittlern abgegeben. Alternativ dazu können die Erklärungen über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz eingereicht werden;

CAF-Steuerberatungszentren und andere für die Steuerunterstützung qualifizierte Unternehmen, die im gesetzesvertretendem Dekret Nr. 9. Juli 1997, 241 und späteren Änderungen genannt sind, haben das Recht, Vereinbarungen auf der Grundlage des genehmigten Systems abzuschließen, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Das qualifizierte Unternehmen muss im Besitz eines gültigen digitalen Entratel-Zertifikats sein, das von der Finanzbehörde Agenzia delle Entrate ausgestellt wurde.

Die Verträge werden in den INPS-Direktionen der Metropolitanstädte oder Provinzen unterzeichnet, die für den Ort, an dem sich die Hauptverwaltung des Antragstellers befindet, zuständig sind.

Das Online-Verfahren erlaubt die Einsendung folgender Formulare:

  • ICRIC für den Krankenhausaufenthalt von Personen, die Leistungen bei Zivilinvalidität erhalten;
  • ICRIC-Schulbesuch für den Krankenhausaufenthalt der Empfänger des Besuchszuschusses „indennità di frequenza“ und für Informationen über die Häufigkeit des Schulbesuchs;
  • ICLAV für die Ausübung oder Nichtausübung von Arbeitstätigkeiten für die Empfänger von Leistungen der Zivilinvalidität;
  • ACC. AS/PS für das Fortbestehen der Anforderung des ständigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Italien für Empfänger von Sozialrente, der Sozialzulage "assegno sociale" und Ersatzbeihilfe für Zivilinvalidität;
  • ACC. AS/PS für Unterbringung von Empfängern der Sozialzulage "assegno sociale" und Ersatz für Zivilinvalidität.

Die jährliche Übermittlung von Verantwortlichkeitserklärungen ist für die Erbringung der Beihilfeleistungen zwingend erforderlich. Wenn der Benutzer in Verzug ist, kann er auch online die Aufforderungen zur Vorlegung der Erklärungen der Vorjahre für die Regelung der Beitragssituation einsehen.

Ab 2015 ist es nicht mehr möglich, Erklärungen in Papierform zu versenden.