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Zugriff auf die Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages vom Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft und in anderen Branchen und vom Lohnausgleich

Veröffentlichung: 15/10/2020

Der Dienst ermöglicht die Einsichtnahme der Anträge auf die Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages vom Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft und in anderen Branchen und von Bezügen im Rahmen des ordentlichen und außerordentlichen Lohnausgleichs.

Der Dienst kann von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften in Anspruch genommen werden.

Jede Gewerkschaftsorganisation muss der Direzione Centrale Organizzazione des INPS die Steuernummer einer verantwortlichen Person, die bereits eine PIN besitzt, mitteilen, der das Profil eines „Administrator-Nutzers“ zugewiesen wird.