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Rentner
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 5 Mai 2023
Um was es geht
Die bei der“Gestione Assistenza Magistrale“ registrierten Personen können einen Antrag auf ökonomischen Beitrag zur Ergänzung des Einkommens von Pflegebedürftigen stellen.
Zielgruppe
Anspruchsberechtigt sind registrierte Rentner und Pflegebedürftige, die in vollem Umfang und dauerhaft erwerbsunfähig sind.
Um den Beitrag zu erhalten, muss der Antragsteller von ärztlichen Kommissionen wie folgt eingestuft worden sein:
- Invalid mit einer vollständigen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (100 %) mit vollständiger Gehbehinderung ohne permanente Hilfe einer Begleitperson;
- Invalid mit einer vollständigen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (100 %) und einer ständig notwendigen Betreuung, da nicht in der Lage, Alltagstätigkeiten durchzuführen;
- Invalid und ein Alter von über fünfundsechzig Jahren mit dauerhaften Schwierigkeiten, altersgerechte Aufgaben zu erfüllen, und einer Schwerbehinderung von 100 %;
- Blinde;
- Blinde mit einem Restsehvermögen von nicht mehr als einem Zwanzigstel auf beiden Augen mit etwaiger Korrektur.
Funktionsweise
BEGINN UND DAUER
Dieser Beitrag ist:
- jährlich;
- wiederholbar.
HÖHE DER LEISTUNG
Der Zuschuss Beitrag:
- variiert zwischen 1.550 bis 6.200 Euro;
- reduziert sich um die Hälfte bei pflegebedürftigen Personen, die in speziellen Einrichtungen untergebracht sind;
- wird auf der Grundlage der Zugehörigkeitsgruppe gemäß den Angaben in der Tabelle berechnet.
Einkommen | Entsprechungen | ||
---|---|---|---|
von Euro | bis Euro | Gruppe | Beitragshöhe |
0,00 | 8.000,00 | I | € 6.200,00 |
8.000,01 | 24.000,00 | II | € 4.650,00 |
24.000,01 | 32.000,00 | III | € 3.100,00 |
32.000,01 | in poi | IV | € 1.550,00 |
Der etwaige Korrekturpunkt (- 1. ISEE-Gruppe, sofern dem Familienhaushalt des Anspruchsberechtigten eine weitere registrierte Person angehört) gilt nicht bei einem ISEE-Einkommen von 40.000 € oder mehr.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Zur Inanspruchnahme des Beitrags müssen die ärztlichen Kommissionen die vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit anerkennen.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann auch mehrmals jeweils im Abstand von 12 Monaten gestellt werden.
Der Antrag auf diesen Beitrag ist alternativ zum Gesundheitsbeitrag. Die eventuell vom Institut angeforderte Dokumentation muss innerhalb von 30 Tagen übermittelt oder persönlich übergeben werden.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss ausschließlich online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.