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Veröffentlichung: 25 Juli 2022 Letzte Aktualisierung: 4 Juni 2025
Um was es geht
Der „Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen“ (sog. Psychologenbonus) ist eine Maßnahme die darauf abzielt, psychologische Hilfe an Personen in folgenden Zuständen, zu leisten:
- Angstzuständen;
- Stress;
- Depression;
- psychischer Gebrechlichkeit.
Zielgruppe
Er richtet sich an Personen mit:
- Angstzuständen, Stress, Depression, psychischer Gebrechlichkeit;
- die von einer psychotherapeutischen Behandlung profitieren möchten.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss man die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Wohnsitz in Italien;
- Gültige ISEE-Bescheinigung, mit einem Wert von nicht mehr als 50 Tausend Euro.
Bei Vorliegen einer ungültigen ISEE-Bescheinigung kann der Antrag nicht angenommen werden.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Die Antragsfrist für den “Beitrag zu Psychotherapiesitzungen 2024 – Mittelzuweisung 2023“ ist am 31. Mai 2024 abgelaufen.
ANTRAGSTELLUNG
Der entsprechende Online-Dienst ist, über die Schaltfläche „Nutzen Sie den Dienst“ verfügbar.
Eines dieser Tools ist für den Zugang zum Verfahren erforderlich:
- Öffentliches System für die digitale Identität SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) (mindestens Stufe 2);
- Elektronischer Personalausweises CIE (Carta d‘Identità Elettronica);
- Nationale Servicekarte CNS (Carta Nazionale dei Servizi).
Am Ende des für die Einreichung des Antrags festgelegten Zeitraums werden die regionalen/provinziellen (für Trient und Bozen – Südtirol) Ranglisten für die Zuweisung der Leistung im Rahmen der zugewiesenen Mittel erstellt (Tabelle 1 im Anhang des interministeriellen Dekrets vom 24. November 2023), bei denen Folgendes berücksichtigt wird:
- der ISEE-Wert;
- bei gleichem ISEE-Wert der Eingang des Antrags.
Die zugewiesenen und nicht in Anspruch genommenen Mittel werden über die regionalen und provinziellen Ranglisten zugewiesen
Es wird dem Antragsteller ein einmaliger Beitrag in Höhe von bis zu 50 Euro pro Psychotherapiesitzung zuerkannt und bis zum Erreichen des zugewiesenen Höchstbetrags gemäß den folgenden ISEE-Limits ausgezahlt:
- bei einem ISEE-Wert von weniger als 15.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 1.500 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
- bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000 und 30.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 1.000 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
- bei einem ISEE-Wert von mehr als 30.000 und nicht mehr als 50.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 500 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist.
In der Entscheidung über die Annahme des Antrags sind angegeben:
- die Höhe des Beitrags;
- der verbundene eindeutige Code.
Diese Daten müssen für jede Psychotherapiesitzung dem professionellen Dienstleister der aus den privaten Spezialisten ausgewählt wird, die sich der Initiative angeschlossen haben und in der Liste der Psychotherapeuten des Registers der Psychologen eingetragen sind.
Der eindeutige Code muss innerhalb von 270 Tagen nach Annahme des Antrags verwendet werden
Nach Ablauf dieser Frist wird er storniert.
Weitere Informationen
Der „Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapie-Sitzungen“ wurde durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 228 vom 30. Dezember 2021 eingeführt, die mit Änderungen durch Artikel 1-quater Absatz 3 des Gesetzes Nr. 15 vom 25. Februar 2022 umgewandelt wurde.
Das INPS-Rundschreiben Nr. 83 vom 19. Juli 2022 (auf Italienisch) enthält die Anweisungen für den Psychologenbonus 2022.
Das Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 (Haushaltsgesetz 2023) hat den Psychologenbonus zu einer strukturellen Maßnahme gemacht, wobei folgende Mittel zur Verfügung gestellt wurden:
- 5 Millionen Euro für 2023;
- 8 Millionen Euro ab 2024.
Das Gesetzesdekret Nr. 145 vom 18. Oktober 2023, die mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 191 vom 15. Dezember 2023 umgewandelt wurde, sieht eine Erhöhung um 5 Mio. Euro für 2023 vor und die Mittel für den Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen wurden auf 10 Mio. Euro aufgestockt.
Das INPS-Rundschreiben Nr. 34 vom 15. Februar 2024 (auf Italienisch) enthält die Anweisungen und die Fristen für die Einreichung der Anträge für die Auszahlung des Beitrags aus den im Jahr 2023 zugewiesenen Mitteln.
Für die Anträge im Jahr 2024 wurden zusätzlich 4 Millionen Euro bereitgestellt, sodass sich die Gesamtmittel auf 12 Millionen erhöhen.