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Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen - Psychologenbonus

Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit Angstzuständen, Stress, Depressionen, die in der Lage sind, von einer psychotherapeutischen Betreuung zu profitieren.
Spezifisch für
Menschen, die unter Angstzuständen, Stress, Depressionen und psychischer Gebrechlichkeit leiden und von einer psychotherapeutischen Behandlung profitieren möchten.

Veröffentlichung: 25 Juli 2022 Letzte Aktualisierung: 8 Januar 2026

Um was es geht

Der "Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen“ (sog. Psychologenbonus) ist eine Maßnahme die darauf abzielt, psychologische Hilfe an Personen in folgenden Zuständen, zu leisten:

  • Angstzuständen; 
  • Stress; 
  • Depression; 
  • psychischer Gebrechlichkeit.

Zielgruppe

Er richtet sich an Personen mit:

  • Angstzuständen, Stress, Depression, psychischer Gebrechlichkeit;
  • die von einer psychotherapeutischen Behandlung profitieren möchten.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss man die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Italien;
  • Gültige ISEE-Bescheinigung, mit einem Wert von nicht mehr als 50 Tausend Euro.

Bei Vorliegen einer ungültigen ISEE-Bescheinigung kann der Antrag nicht angenommen werden.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Es ist möglich, den Antrag für den “Beitrag zu Psychotherapiesitzungen" vom 15. September 2025 bis zum 14. November 2025 einzureichen..

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Online-Dienst über die Schaltfläche “Dienst verwenden“ eingereicht werden.

Eines dieser Tools ist für den Zugang zum Verfahren erforderlich:

  • Öffentliches System für die digitale Identität SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) (mindestens Stufe 2);
  • Elektronischer Personalausweises CIE (Carta d‘Identità Elettronica);
  • Nationale Servicekarte CNS (Carta Nazionale dei Servizi).

Sie können das Multichannel Contact Center unter der gebührenfreien Nummer 803.164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder 06 164.164 (kostenpflichtig aus dem Mobilfunknetz, abhängig von den Tarifen der verschiedenen Anbieter) erreichen.

Am Ende des für die Einreichung der Anträge festgelegten Zeitraums wird die Rangliste für die Zuteilung der Leistungen im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen erstellt (Tabelle 1 im Anhang zum interministeriellen Dekret vom 10. Juli 2025), unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • der ISEE-Wert;
  • bei gleichem ISEE-Wert der Eingang des Antrags.

Der Beitrag, der dem Antragsteller einmalig gewährt wird, wird dem professionelle Dienstleister mit bis zu 50 € pro Psychotherapiesitzung ausgezahlt.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den folgenden ISEE-Grenzwerten::

  • bei einem ISEE-Wert von weniger als 15.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 1.500 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
  • bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000 und 30.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 1.000 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
  • bei einem ISEE-Wert von mehr als 30.000 und nicht mehr als 50.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 500 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist.

Die Rangliste wird den Antragstellern per SMS oder E-Mail an die in der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. Das Ergebnis der Bewerbung kann im Bereich “Belege und Leistungen“ auf demselben Weg wie die Bewerbung selbst eingesehen werden.
Bei Annahme der Bewerbung wird Folgendes vermerkt::

  • die Höhe des Beitrags;
  • der verbundene eindeutige Code.

Diese Daten müssen für jede Psychotherapiesitzung dem professionellen Dienstleister der aus den privaten Spezialisten ausgewählt wird, die sich der Initiative angeschlossen haben und in der Liste der Psychotherapeuten des Registers der Psychologen eingetragen sind.

Der eindeutige Code muss innerhalb von 270 Tagen nach Annahme des Antrags verwendet werden

Nach Ablauf dieser Frist wird er storniert.

Ab dem Jahr 2025 verlieren Beitragsempfänger, die innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung über die Annahme ihres Antrags nicht an mindestens einer Sitzung teilgenommen haben, ihren Anspruch auf Förderung und werden in der Rangliste nur noch einmal aufgestiegen.

Weitere Informationen

Der "Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapie-Sitzungen“ wurde durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 228 vom 30. Dezember 2021 eingeführt, die mit Änderungen durch Artikel 1-quater Absatz 3 des Gesetzes Nr. 15 vom 25. Februar 2022 umgewandelt wurde.

Der Erlass des Gesundheitsministers vom 10. Juli 2025, erlassen im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen, wurde im Amtsblatt Nr. 184 vom 9. August 2025 (auf Italienisch) veröffentlicht und betrifft die “Verteilung der Mittel im Zusammenhang mit dem sogenannten Psychologenbonus für die Jahre 2024 und 2025 sowie die Einführung von Korrekturmaßnahmen zur effizienten Verwendung der Beiträge“.

Mit der Mitteilung Nr. 2460 vom 11. August 2025 (auf Italienisch) teilte das INPS die Termine und Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf den Psychologenbonus für 2025 mit.