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Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen - Psychologenbonus

Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit Angstzuständen, Stress, Depressionen, die in der Lage sind, von einer psychotherapeutischen Betreuung zu profitieren. Der Beitrag wird in Höhe von bis zu 50 Euro pro Psychotherapiesitzung anerkannt.
Spezifisch für
Menschen, die aufgrund der Pandemie und darüber hinaus schwerwiegende psychologische Auswirkungen hatten.

Veröffentlichung: 25 Juli 2022 Letzte Aktualisierung: 15 November 2024

Um was es geht

Der „Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen“ (sog. Psychologenbonus) ist eine Maßnahme zur Unterstützung von Personen mit:

  • Angstzuständen; 
  • Stress; 
  • Depression; 
  • psychischer Gebrechlichkeit.

Zielgruppe

Er richtet sich an alle Personen, die:

  • aufgrund der Pandemie und der daraus resultierenden sozioökonomischen Krise unter einer schwerwiegenden psychologischen Beeinträchtigung leiden; 
  • sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen möchten.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss man die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Italien;
  • Gültige ISEE-Bescheinigung, mit einem Wert von nicht mehr als 50.000 Euro.

Bei Vorliegen einer ungültigen ISEE-Bescheinigung kann der Antrag nicht angenommen werden.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der „Antrag 2024 für den Beitrag zu Psychotherapiesitzungen – Mittelzuweisung 2023“ muss vom 18. März bis 31. Mai 2024 eingereicht werden, um die Leistung Anspruch nehmen zu können.

ANTRAGSTELLUNG

Der entsprechende Online-Dienst, über die Schaltfläche „Nutzen Sie den Dienst“ verfügbar.

Eines dieser Instrumente ist für den Zugang zum Verfahren erforderlich:

  • SPID-Identität (mindestens Stufe 2);
  • CIE (elektronischer Personalausweis);
  • CNS (nationale Servicekarte).

Am Ende des für die Einreichung des Antrags festgelegten Zeitraums werden die regionalen/provinziellen (für Trient und Bozen – Südtirol) Ranglisten für die Zuweisung der Leistung im Rahmen der zugewiesenen Mittel erstellt (Tabelle 1 im Anhang des interministeriellen Dekrets vom 24. November 2023), bei denen Folgendes berücksichtigt wird:

  • der ISEE-Wert;
  • bei gleichem ISEE-Wert der Eingang des Antrags.

Die zugewiesenen und nicht in Anspruch genommenen Mittel werden über die regionalen und provinziellen Ranglisten zugewiesen

Es wird dem Antragsteller ein einmaliger Beitrag in Höhe von bis zu 50 Euro pro Psychotherapiesitzung zuerkannt und bis zum Erreichen des zugewiesenen Höchstbetrags gemäß den folgenden ISEE-Limits ausgezahlt:

  • bei einem ISEE-Wert von weniger als 15.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 1.500 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
  • bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000 und 30.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 1.000 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
  • bei einem ISEE-Wert von mehr als 30.000 und nicht mehr als 50.000 Euro wird der Betrag der Leistung ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 500 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist.

Im Falle der Annahme des Antrags wird dem Begünstigten die Höhe des Beitrags und der eindeutige Code mitgeteilt, der dem Psychologen, bei dem die Psychotherapiesitzung stattfindet, ausgehändigt werden muss.

Um den Beitrag in Anspruch nehmen zu können, muss der eindeutige Code innerhalb von 270 Tagen nach Annahme des Antrags für die Terminvergabe der Psychotherapie-Sitzungen verwendet werden.

Nach Ablauf dieser Frist wird der eindeutige Code storniert.

Weitere Informationen

Der „Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapie-Sitzungen“ wurde durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 228 vom 30. Dezember 2021 eingeführt, die mit Änderungen durch Artikel 1-quater Absatz 3 des Gesetzes Nr. 15 vom 25. Februar 2022 umgewandelt wurde.

Das INPS-Rundschreiben Nr. 83 vom 19. Juli 2022 enthält die Anweisungen für den Psychologenbonus 2022.

Das Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 (Haushaltsgesetz 2023) hat den Psychologenbonus zu einer strukturellen Maßnahme gemacht, wobei folgende Mittel zur Verfügung gestellt wurden:

  • 5 Millionen Euro für 2023; 
  • 8 Millionen Euro ab 2024. 

Das Gesetzesdekret Nr. 145 vom 18. Oktober 2023, die mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 191 vom 15. Dezember 2023 umgewandelt wurde, sieht eine Erhöhung um 5 Mio. Euro für 2023 vor und die Mittel für den Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen wurden auf 10 Mio. Euro aufgestockt.

Das INPS-Rundschreiben Nr. 34 vom 15. Februar 2024 enthält die Anweisungen und die Fristen für die Einreichung der Anträge für die Auszahlung des Beitrags aus den im Jahr 2023 zugewiesenen Mitteln.