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Der Dienst ermöglicht die Beantragung des Zugangs zu Ausbildungsprogrammen und einkommensunterstützenden Maßnahmen für Arbeitnehmer von Versicherungs- und Pflegeversicherungsunternehmen, Sektorbehörden oder Wirtschaftsverbänden.
Adressiert an:
Kategorien
Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017

Um was es geht

Der Fonds für die Versicherungsbranche ist eine Verwaltung des INPS, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt und über finanzielle und vermögensrechtliche Autonomie verfügt. Er wird durch das interministeriellen Dekret Nr. 78459 vom 17. Januar 2014, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 88 vom 15. April, geregelt.

Ziel des Fonds ist es, in Bezug auf Arbeitnehmer in Krisensituationen, Umstrukturierungs- und Umwandlungsprozessen, bei einer Verkürzung oder Umwandlung der Tätigkeiten oder der Arbeit Arbeitsplatzes einzugreifen, um die Veränderung und die Erneuerung der beruflichen Fähigkeiten zu fördern und aktive Maßnahmen zur Unterstützung von Einkommen und Beschäftigung umzusetzen.

Der Fonds bietet die folgenden gewöhnlichen Maßnahmen: Finanzierung von Schulungsprogrammen zur Umschulung und/oder beruflichen Weiterbildung, auch mit Unterstützung nationaler und europäischer Fonds; einkommensstützende Maßnahmen für Arbeitnehmer, die von Arbeitszeitreduzierung oder vorübergehender Arbeitsaussetzung aus den in den Verordnungen über ordentlichen und außerordentlichen Lohnausgleich vorgesehenen Gründen, mit Ausnahme von jahreszeitlich bedingtem Schlechtwetter, betroffen sind (Grundleistungen).

Zielgruppe

Die Leistungen stehen, mit Ausnahme von Führungskräften, allen Arbeitnehmer von Versicherungsgesellschaften (jeglicher Bezeichnung und ordnungsgemäß konstituiert) und versicherungsnahen Unternehmen offen. Zu den Begünstigten gehören ferner Arbeitnehmer, die bei Tochterunternehmen der genannten Gesellschaften beschäftigt sind, sofern sie Tätigkeiten ausüben, die für die Tätigkeit der Versicherungs-, Rückversicherungs- oder versicherungsnahen Unternehmen wesentlich sind oder damit zusammenhängen.

Zu den Begünstigten gehören auch Mitarbeiter von Einrichtungen oder Berufsverbänden der Versicherungsbranche - und der versicherungsnahen Unternehmen, sofern das Unternehmen und die Gewerkschaften einen gemeinsamen Antrag auf Zulassung zum Fonds stellen und der Antrag vom Verwaltungsrat des Fonds genehmigt wird.

Funktionsweise

Beginn und Dauer

Der Zugang zu den Grundleistungen hängt vom Abschluss der Vertragsverfahren ab, die die Arbeitsbedingungen des betreffenden Personals ändern oder zu einem Rückgang des Beschäftigungsniveaus führen, wie es die Gesetzgebung vorsieht. 

Diese Verfahren müssen mit einer Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei Prozessen zur Reduzierung des Beschäftigungsniveaus sind alle angebotenen Leistungen zugänglich.

Die Finanzierung von Schulungsprogrammen darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Grundleistung "assegno ordinario" kann für einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen in einem mobilen Zweijahreszeitraum gewährt werden und je nach geltend gemachtem Grund nicht länger als die Höchstdauer, die sich aus den für die ordentlichen und außerordentlichen Lohnausgleichszahlungen angegebenen Gründen ergibt.

Höhe der Leistung

Bei Schulungsprogrammen entspricht der Beitrag dem entsprechenden Bruttogehalt (ermittelt durch Tarifverhandlungen) der betroffenen Arbeitnehmer, vermindert um einen eventuellen Beitrag aus nationalen oder EU-Mitteln.

Antrag

Voraussetzungen

Für den Zugang zu Schulungsprogrammen müssen die Arbeitnehmer Gegenstand einer Betriebsvereinbarung über Ausbildungsprogramme zur Umstellung oder Umschulung im Rahmen von Prozessen zur Änderung der Arbeitsbedingungen des Personals sein.

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Für die Grundleistungen ist es notwendig, dass die Arbeitnehmer von der Verkürzung der Arbeitszeit oder der Aussetzung der Arbeit aus den in den Rechtsvorschriften über ordentlichen oder außerordentlichen Lohnausgleich vorgesehenen Gründen betroffen sind. Lohnausgleichszahlungen müssen für den Zeitraum gewährt werden, der für die Wiederaufnahme der unterbrochenen Produktion erforderlich ist. Die Maßnahme zielt daher darauf ab, sowohl weniger schwerwiegende und kurzfristige Unternehmenskrisen als auch längere Unternehmenskrisen im Zusammenhang mit Produktionskürzungen zu unterstützen.

Die Zahlung der Grundleistung unterliegt der Bedingung, dass der begünstigte Arbeitnehmer während der Dauer der Einschränkung oder Aussetzung der Arbeit keine Arbeiten zugunsten Dritter ausführt, mit Ausnahme von Nebenarbeiten gemäß Artikel 48 ff. des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81 vom 15. Juni 2015. In jedem Fall wird auf die geltenden Bestimmungen entsprechend dem INPS-Rundschreiben Nr. 130 vom 4. Oktober 2010 und Absatz 2.9. c, INPS-Rundschreiben vom 23. Mai 2017, Nr. 89 verwiesen.

 

Antragstellung

Der Antrag auf Zugang zu den ordentlichen Leistungen ist vom Unternehmen auf telematischem Weg einzureichen (INPS-Rundschreiben Nr. 122 vom 17. Juni 2015 und INPS-Rundschreiben Nr. 201 vom 16. Dezember 2015).