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Das Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit

Der Dienst ermöglicht es, den Antrag auf Zugang zum Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit für landwirtschaftliche Unternehmen zu stellen, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Adressiert an:
Kategorien
Landwirtschaft- Landwirtschaftsbetriebe
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 28 Juli 2025

Um was es geht

Das Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit wurde beim INPS eingerichtet, um landwirtschaftliche Unternehmen und andere in den geltenden Rechtsvorschriften genannte Einrichtungen auf deren Antrag hin auszuwählen, die sich durch die Einhaltung von Arbeitsnormen, Sozialrecht, Einkommensteuer und Mehrwertsteuer auszeichnen.

Zielgruppe

Landwirtschaftliche Unternehmen im Sinne von Artikel 2135 ital. Zivilgesetzbuch (auf Italienisch) (PDF 171KB) und gemäß den Bestimmungen der mit Beschluss vom 15. Januar 2025 erlassenen Verordnung über die Organisation und den Betrieb der Regiekabine des Netzwerks für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit (auf Italienisch) (PDF 203KB) haben Zugang zum Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit.

Der Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 24. Juni 2014 (auf Itaienisch) (PDF 30,7 KB), umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz Nr. 116 vom 11. August 2014 und geändert durch Artikel 8 des Gesetzes Nr. 199 vom 29. Oktober 2016, sieht vor, dass landwirtschaftliche Unternehmen, die die folgenden Anforderungen erfüllen, am Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit teilnehmen können:

  • keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen Verstößen gegen die Arbeits- und Sozialgesetzgebung, wegen Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit, Straftaten gegen die öffentliche Wirtschaft, Industrie und den Handel, Straftaten gegen das Wohlbefinden der Tiere, Einkommens- und Mehrwertsteuer sowie Straftaten nach den Artikeln 600, 601, 602 und 603a des Strafgesetzbuches;
  • in den letzten drei Jahren keine administrativen, wenn auch nicht endgültigen Sanktionen wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht, die Sozialgesetzgebung und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern und Abgaben. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Täter oder die gesamtschuldnerisch haftende Person vor Erlass der endgültigen Maßnahme die Nichteinhaltung, die behoben werden kann, reguliert und die Sanktionen innerhalb der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen im erleichterten Umfang gezahlt hat;
  • vollständige Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien;
  • Anwendung der in Artikel 51 der Gesetzesverordnung Nr. 81 vom 15. Juni 2015 genannten Tarifverträge;
  • keine Kontrolle oder Verbindung gemäß Artikel 2359 des italienischen Zivilgesetzbuches durch Personen, die die oben genannten gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

In den Absätzen 1-bis und 7-bis desselben Artikels wird festgelegt, dass auch andere Einrichtungen (zentrale Anlaufstelle für Einwanderung, lokale Einrichtungen, Arbeitsämter, bilaterale Behörden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in der Landwirtschaft usw.) durch die Festlegung besonderer Vereinbarungen beitreten können.

Funktionsweise

Um dem Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit beizutreten, muss der Antrag online über den zuständigen Dienst eingereicht werden.

Die Eintragung in das Netzwerk wird mit der Veröffentlichung der Liste der zugelassenen Unternehmen (auf Italienisch) (PDF 5 MB), die ständig aktualisiert wird, offiziell.

Um die Suche eines Betriebs durchzuführen:

1. auf zugelassene Unternehmen klicken;

2. gleichzeitig auf die Taste “Strg” und auf die Taste “F” der Tastatur drücken, um die Funktion “Finden” zu visualisieren;

3. die Steuernummer des Betriebs in dem dafür vorgesehenen Feld schreiben;

4. auf die Taste „Weiter“ drücken.

 

Das Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit wird von einer Regiekabine aus überwacht, das:

  • über Anträge auf Teilnahme entscheidet;
  • die landwirtschaftlichen Betriebe ausschließt, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft verlieren;
  • die Liste der zugelassenen Unternehmen erstellt, aktualisiert und veröffentlicht auf dieser Webseite;
  • den Abschluss der Vereinbarungen gemäß Artikel 6 Absätze 1 bis und 7 bis Gesetzesdekret Nr. 91/2014, umgewandelt durch Gesetz 116/2014 und geändert durch Artikel 8 Gesetz Nr. 199/2016 fördert.

Antrag

ANTRAGSTELLUNG

Um dem Netzwerk für landwirtschaftliche Qualitätsarbeit beizutreten, muss online ein Antrag über den entsprechenden Dienst gestellt werden. 

Es muss außerdem ein zertifiziertes PEC-Postfach vorhanden sein, dessen Adresse im Dienstverwaltungsverfahren angezeigt, bestätigt oder geändert wird.

Durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestätigen“ gelangt man zur Maske, mit der man den landwirtschaftlichen Betrieb oder eine andere im Gesetz vorgesehene Einrichtung auswählen kann, für den/die der Antrag auf Registrierung ausgefüllt und gesendet werden soll. Über die entsprechende Upload-Funktion muss der Unterzeichner des Antrags eine Kopie seines gültigen Ausweisdokuments beifügen. 

Der Antragsteller kann den Status des Antrags jederzeit überprüfen, gekennzeichnet durch spezielle grafische Symbole: „Formular ausfüllen“, „Übermittelt“, „In Bearbeitung“, „Angenommen“ „Mit Vorbehalt angenommen“ (wenn eine zusätzliche Untersuchung läuft, die weitere Prüfungen vorsieht) und „Abgelehnt“.

Am Ende der Ausfüllung werden der korrekte Versand und Empfang durch INPS durch die Möglichkeit bestätigt, eine datierte Kopie der Anfrage anzusehen und auszudrucken. Das Ergebnis des Antrags wird über die vom Antragsteller angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) mitgeteilt.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle (auf Italienisch)  sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle (auf Italienisch) ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.