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Öffentlich Bedienstete- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 17 April 2023
Um was es geht
Das Small-Darlehen an die beschäftigten Mitglieder der "Gestione Assistenza Magistrale" ex ENAM besteht in der Auszahlung von Beträgen, deren Betrag den Betrag von zwei Nettomonatsgehältern des aktuellen Gehalts nicht überschreiten darf.
Die Leistung wird gewährt:
- im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan des INPS vorgesehenen finanziellen Mittel;
- um die täglichen familiären Bedürfnisse des Antragstellers zu befriedigen.
Für die Beantragung der Leistung ist es daher nicht erforderlich, eine bestimmte Begründung zu dokumentieren.
Zielgruppe
Small-Darlehen können bei der "Gestione Assistenza Magistrale" ex ENAM beantragt werden von:
- Personen, die von Amts wegen registriert sind (z. B. Angestellte einer öffentlichen Schule);
- Personen, die auf Antrag registriert sind (z. B. Lehrer gleichgestellter Schulen, Religionslehrer), sofern mindestens fünf aufeinanderfolgende Beitragsjahre verstrichen sind.
Die Mitglieder dürfen auch nicht bereits Kleindarlehen der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen haben.
Funktionsweise
BEGINN UND DAUER
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Zahlung erfolgt wurde.
Das Small-Darlehen ist zahlbar in:
- 12 aufeinanderfolgenden monatlichen Raten (wenn die Darlehenssumme dem Nettogehalt eines Monats entspricht);
- 24 aufeinanderfolgenden monatlichen Raten (wenn die Darlehenssumme dem Nettogehalt von zwei Monaten entspricht).
Im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst mit Rentenanspruch vor dem Auslaufen des Darlehens besteht die Wirksamkeit desselben auf die Rente mit einem Einbehalt von nicht mehr als einem Fünftel fort, die nach Abzug der Steuereinbehalte berechnet wird.
Wenn der monatliche Einbehalt mehr als ein Fünftel der Rente beträgt, berechnet das INPS den Tilgungsplan neu:
- unter Rückforderung des überschüssigen Anteils an der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung;
- unter Anwendung - bis zur Entstehung des Anspruchs auf die Zahlung der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung - von einfachen Zinsen in Höhe des für das Darlehen geltenden Zinssatzes.
Vor der Tilgung des Darlehens wird die Restschuld des laufenden Darlehens vom INPS von der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung in folgenden Fällen eingezogen:
- Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Rentenanspruch;
- aufgeschobene Rente.
Nicht gestattet ist eine Anhäufung mit Kleindarlehen, die gewährt werden von:
- anderen Behörden;
- INPS-Verwaltungen, wie der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen
HÖHE DER LEISTUNG
Der Darlehensbetrag darf zwei Nettomonatsbeträge des aktuellen Gehalts, einschließlich kontinuierlicher und fester Bezüge mit Ausnahme der variablen Posten, nicht überschreiten.
Der Bruttobetrag der Leistung unterliegt:
- einem jährlichen Nominalzinssatz von 1,50 %;
- einem Satz für Verwaltungskosten von 0,5 %;
- einer Risikofondsprämie, die nach Altersgruppen bei Fälligkeit und Laufzeit des Darlehens gemäß der Tabelle auf der letzten Seite der Darlehensverordnung angewendet wird.
Bei Auszahlung des Darlehens werden einbehalten:
- der Betrag in Höhe der Verwaltungskosten;
- der Betrag, der sich auf den für den Risikofonds vorgesehenen Satz bezieht
Eine Beispieltabelle des TAEGs ist den Anhängen zu entnehmen.
In Bezug auf die Anwendung des TAEGs ist zu beachten, dass die relativen Zinssätze:
- nur als Anhaltspunkte dienen;
- je nach den spezifischen Bedingungen des Antragstellers variieren können.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERLÄNGERUNG UND VORZEITIGE TILGUNG
Die Verlängerung des in Tilgung befindlichen Darlehens kann erfolgen, nachdem Folgendes gezahlt wurde:
- mindestens fünf monatliche Raten bei einem Jahresdarlehen;
- mindestens zehn Monatsraten bei einem laufenden Zweijahresdarlehen.
Von der Höhe des neuen Darlehens wird das INPS die Restschuld des möglichen Small-Darlehens während der Tilgung kürzen.
Die vorzeitige Tilgung ist jederzeit mit Zahlung der Restschuld über das entsprechende Formular möglich, das online über den zugangsbeschränkten Bereich einzureichen ist.
Dem Antragsteller wird bei der Berechnung des Restbetrags der Anteil des Risikofonds erstattet, der dem Kürzungszeitraum der Garantie entspricht.
Um den Antrag auf vorzeitige Tilgung des laufenden Darlehens zu stellen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Nutzen Sie den Dienst".
Im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens kann das Mitglied:
- einen neuen Antrag für ein Small-Darlehen erst nach Ablauf der Fristen für die Verlängerung des Darlehens stellen. D. h. fünf oder zehn Monate ab der ersten Rate des Darlehens, das vorzeitig getilgt wurde;
- einen Antrag auf Gewährung des Kleindarlehens der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen stellen.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Der Antragsteller muss bei der "Gestione Assistenza Magistrale" registriert und im Dienst sein.
Genauer gesagt, haben Zugang zum Small-Darlehen:
- Lehrer und Schulleiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag, die in staatlichen Grundschulen und Kindergärten arbeiten;
- Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag an staatlichen Grundschulen und Kindergärten, Lehrer der katholischen Religion (IRC), Lehrkräfte gleichgestellter Grundschulen. Ebenfalls eingeschlossen sind die Schulleiter und die Lehrer von Kindergärten, die von den Gemeinden oder von moralischen Behörden verwaltet werden, die auf Antrag registriert sind und mindestens fünf kontinuierliche Beitragsjahre haben.
Für Mitglieder mit einem befristeten Arbeitsvertrag darf die Laufzeit des Darlehens die des Arbeitsvertrags nicht überschreiten, unbeschadet der Obergrenze von 24 monatlichen Rückzahlungsraten.
Die bei der „Gestione Assistenza Magistrale“ ex ENAM eingeschriebenen Personen können außerdem keine Small-Darlehen aufnehmen, deren Laufzeit das Datum der Versetzung in den Ruhestand überschreitet.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss online gestellt werden, wie im Benutzerhandbuch für Small-Darlehen für Mitglieder (pdf 3030KB) beschrieben.
Die im Dienst befindlichen Mitglieder der "Gestione Assistenza Magistrale" ex ENAM müssen:
- sich auf dem INPS-Portal anmelden;
- einen Sicherheitscode generieren, der der eigenen Verwaltung mitgeteilt werden muss, um mit der Anfrage zur Aktivierung des Antrags fortzufahren;
- den Code der eigenen Verwaltung auf die vorgesehene Weise und nicht über das INPS-Portal mitteilen;
- nach der Aktivierung des Antrags durch die eigene Verwaltung kann das Mitglied mit der Vervollständigung und Übermittlung des Antrags fortfahren.
Dem Antrag ist beizufügen:
- die letzte Gehaltsabrechnung;
- die eidesstattliche Bescheinigung des Antragstellers über die Konformität und Originalität der dem Antrag beigefügten Unterlagen (diese Bescheinigung kann direkt über das Antragsverfahren abgegeben werden, ohne dass weitere Unterlagen beigefügt werden müssen);
- die Kopie eines gültigen Ausweises.
Bearbeitungszeiten der Maßnahmet
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.