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Der Dienst ermöglicht die Verwaltung (Anzeige, Kommunikation, Übertragung, Löschung) der Daten zur Bankverbindung für die Gutschrift der Beträge der INPS-Leistungen. Richtet sich an alle Bürger, die Leistungen des Instituts erhalten.
Veröffentlichung: 4 August 2025 Letzte Aktualisierung: 4 August 2025
Um was es geht
Das neue IBAN-Einheitliche Verwaltungssystem (SUGI) ermöglicht die einfache und sofortige Verwaltung der Bankverbindung für die Gutschrift der Beträge im Zusammenhang mit INPS-Leistungen, die der Bürger erhält oder für die er einen Antrag gestellt hat oder stellt.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an Personen, die INPS-Leistungen erhalten.
Funktionsweise
Das Tool ermöglicht:
- die dem INPS mitgeteilte Bankverbindung und die damit verbundenen Leistungen anzuzeigen;
- dem INPS eine neue Bankverbindung mitzuteilen;
- die Zahlung der Leistungen auf eine andere Bankverbindung zu übertragen;
- eine nicht mehr aktive Bankverbindung zu löschen.
Die Übertragung ist derzeit für folgende Leistungen aktiv:
- TFR-/TFS-Abfindung öffentlich Bedienstete;
- einheitliche und universelle Zulage;
- reduzierte und getrennte Rentenzahlungen;
- Kita-Bonus.
Für alle anderen Leistungen wird der Dienst schrittweise aktiviert.
Um maximale Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten, sieht das System die Überprüfung der Bankbescheinigung vor, mit der bestätigt wird, dass der Kontoinhaber der Begünstigte der INPS-Leistung ist.