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Verwaltung und Zahlung von Darlehen und aufteilbaren Darlehen an Wohnbaugenossenschaften

Veröffentlichung: 10/11/2021

Die Leistung bezieht sich auf Darlehen, die bis 1998 an Wohnbaugenossenschaften für den Bau von preiswerten und günstigen Wohnungen gewährt wurden, die ihren Mitgliedern zugeteilt werden sollen.

Der durch das konsolidierte Gesetz Nr. 1165/38 geregelte Dienst ist derzeit ausgesetzt und das INPS verwaltet die Tilgung der Darlehen an die Gesellschaft oder, nach der Aufteilung, an die Mitglieder.

Die Darlehen werden an Wohnbaugenossenschaften und deren Mitglieder vergeben.

Die Rückzahlungsraten der Darlehen an Genossenschaften und ihre Mitglieder müssen über das Zahlungsportal mit der erweiterten INPS-PIN bezahlt werden.

Durch den Zugriff auf den Dienst können die folgenden Verwaltungsvorgänge aktiviert werden:

  • Darlehen an Wohnbaugenossenschaften - Antrag auf vorzeitige Rückzahlung und vereinfachte Hypothekenkündigung;
  • Darlehen an Wohnbaugenossenschaften - Antrag auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens und Zustimmung zur Aufhebung der Hypothek;
  • Darlehen an Wohnbaugenossenschaften - Antrag auf Berichtigung der Genehmigung zur Übernahme durch die Mitglieder;
  • Darlehen an Wohnbaugenossenschaften - Antrag auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Raten;
  • Darlehen an Wohnbaugenossenschaften - Antrag auf Auszahlung;
  • Darlehen an Wohnbaugenossenschaften - Antrag auf Übermittlung der Liste der zusätzlichen Dokumente;
  • Individuelle Baudarlehen - Hypothekenkündigungsantrag;
  • Individuelle Baudarlehen - Antrag auf Meldung des Todes des Mitglieds und der Erbennachfolge;
  • Individuelle Baudarlehen - Antrag auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Raten;
  • Individuelle Baudarlehen - Antrag auf vorzeitige Ablöse

Bei Nichtzahlung der Tilgungsraten werden ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum jeder Rate Verzugszinsen berechnet.