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"Gestione Assistenza Magistrale" (Verwaltung der Grundschullehrer und -rektoren): zusätzlicher befristeter Zuschuss

Veröffentlichung: 16/11/2021

Das INPS gewährt den bei der Gestione Assistenza Magistrale registrierten Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen ohne Einkommen oder mit einem jährlichen Familieneinkommen, das niedriger ist als die festgesetzten Beträge, einen zusätzlichen befristeten Zuschuss.

Der Zuschuss wird an bei der Verwaltung registrierte Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene gezahlt, die kein Einkommen oder ein jährliches Familieneinkommen, einschließlich eines eventuell steuerbefreiten Einkommens haben, in Höhe von weniger als: 10.230 Euro für die registrierten Arbeitnehmer und weniger als 8.530 Euro für die Hinterbliebenen. Diese Beträge werden für jeden registrierten Arbeitnehmer des Familienhaushalts um 10 % zulasten des Registrierten, zusätzlich zum Antragsteller, erhöht.

Voraussetzungen

Der Zuschuss kann gewährt werden an: aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene und bei der Verwaltung registrierte Arbeitnehmer ohne Rentenanspruch und mit einem jährlichen Familieneinkommen von insgesamt 10.230 EUR, erhöht um etwaige Zuschläge, an bereits zusammenlebende und von den Registrierten selbst abhängige Hinterbliebene mit einem jährlichen Familieneinkommen von insgesamt weniger als 8.530 EUR, erhöht um etwaige Zuschläge.

Antragstellung

Der Antrag auf zusätzliche Zuschüsse ist auf dem zu übersendenden Papierformular zu stellen:

  • mit zertifizierter E-Mail (PEC), an die Adresse: dc.invaliditacivilecreditowelfare@postacert.inps.gov.it;
  • per Einschreiben mit Rückschein an die INPS-Zentrale – Zentraldirektion zur Unterstützung von Pflegebedürftigkeit, ziviler Behinderung und andere Leistungen - Viale Aldo Ballarin 42, 00142 Rom.