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Einkaufskarte

Veröffentlichung: 16/11/2021

Die Einkaufskarte ist eine elektronische Zahlungskarte, die Bürgern in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewährt wird. Der Karte wird alle zwei Monate ein Geldbetrag gutgeschrieben, der für Lebensmittelkäufe in teilnehmenden Geschäften und zur Zahlung von Gas- und Stromrechnungen in Postämtern verwendet werden kann. Die Karte ermöglicht keine Bargeldabhebungen.

Gemäß Art. 19 des italienischen gesetzesvertretenen Dekrets D.Lgs Nr. 147 vom 15. September 2017 wird ab dem 1. Januar 2018 für Haushalte mit minderjährigen Mitgliedern, die Begünstigte der Einkaufskarte sind und das Inklusionseinkommen beantragt haben, der damit verbundene Betrag auf dieselbe Karte gezahlt, die in diesem Fall als REI-Karte bezeichnet wird. In diesem Fall fließt die bereits anerkannte Leistung der Einkaufskarte vollständig in die REI-Leistung ein (INPS-Rundschreiben Nr. 172 vom 22. November 2017).

Die ab Oktober 2008 verfügbare Einkaufskarte wird Bürgern italienischer Staatsangehörigkeit ab 65 Jahren oder unter drei Jahren gewährt.

Die gleichen Altersbedingungen gelten auch für:

  • Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
  • Familienangehörige von italienischen Staatsangehörigen oder Familienangehörige von Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats verfügen, aber ein Aufenthaltsrecht oder ein ständiges Aufenthaltsrecht haben;
  • Ausländer mit einer Daueraufenthaltsberechtigung EG (Gesetz 147/2013 Art. 1 Abs. 216).

Alle zwei Monate werden der Karte 80 € gutgeschrieben, die zum Einkaufen oder zum Zahlen der Gas- und Stromrechnung verwendet werden können Die an der Initiative teilnehmenden Geschäfte sind an dem folgenden Aufkleber erkennbar:

Einkaufskarte 

 

 

Die lokalen Behörden können weitere Gutschriften auf die Karte beschließen und einige Unternehmen können besondere Preisnachlässe für die Bereitstellung von Gütern, die dem Gemeinwohl zugutekommen, einräumen.

Die Inhaber der Einkaufskarte können darüber hinaus einen Preisnachlass von 5 % in den an der Initiative teilnehmenden Geschäften und Apotheken erhalten. Der Preisnachlass gilt ausschließlich für mit der Einkaufskarte getätigte Käufe und gilt nicht für den Kauf von speziellen Medikamenten oder für die Zahlung von Gesundheitsleistungen. Käufe mit der Einkaufskarte bei der Initiative angeschlossenen mit den entsprechenden Geräten ausgestatteten Apotheken berechtigen auch zur kostenlosen Messung von Blutdruck und Körpergewicht.

Der Preisnachlass kann mit anderen Werbeinitiativen oder den für alle Kunden geltenden Preisnachlässen sowie mit Kundenkartenaktionen der Geschäfte selbst (zum Beispiel Treuekarten von Supermärkten) kombiniert werden.

Privatpersonen können spontan und solidarisch Zahlungen in den Fonds leisten, aus dem die Einkaufskarten finanziert werden.

Bei Verlust, Deaktivierung, Bestätigung oder Diebstahl der Einkaufskarte kann der Inhaber die sofortige Sperrung der Karte beantragen, indem er die Hotline 800 902 122 anruft, die rund um die Uhr aktiv ist. Während des Telefonats wird die Sperrnummer mitgeteilt und es müssen der eigene Name und Familienname, Geburtsort und -datum sowie der Tag, an dem das Ereignis eingetreten ist, angegeben werden. Anschließend muss der Inhaber Antrag auf Sperrung in einem Postamt bestätigen.

Bei Verlust oder Diebstahl der Einkaufskarte, muss der Inhaber dies bei den zuständigen Behörden (Justiz- oder öffentliche Sicherheitsbehörden) anzeigen. Um ein Duplikat der Karte zu erhalten, muss eine Kopie der Anzeige in einem Postamt vorgelegt werden.

Ein Postamt ist auch zuständig, wenn sich die Karte entmagnetisieren sollte oder beschädigt ist.

Voraussetzungen

Um Anspruch auf die Einkaufskarte zu haben, müssen Bürger über 65 Jahren die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie dürfen keine Leistungen erhalten oder im Jahr des Leistungsbezug keine Leistungen über €6.938,78 für das Jahr 2019 erhalten, wenn sie zwischen 65 und 69 Jahre alt sind oder über €9.251,71 für das Jahr 2019, wenn sie über 70 Jahre alt sind. Sollte ein Teil der Leistungen mit der Einkommenssituation des Rentners verknüpft sein, muss die Summe der Einkünfte und der finanziellen Leistungen unterhalb dieser Schwellenwerte liegen;
  • ihr Indikator zur Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) muss gültig sein und weniger als €6.938,78 für das Jahr 2019 betragen;
  • sie dürfen allein oder zusammen mit dem Ehepartner nicht Eigentümer von mehr als einem Stromanschluss im Haushalt, von mehr als einem Stromanschluss außerhalb des Haushalts, von mehr als zwei Gasanschlüssen sein;
  • sie dürfen allein oder zusammen mit dem Ehepartner nicht Eigentümer von mehr als zwei Fahrzeugen, von 25 % oder mehr einer Wohnimmobilie, von 10 % oder mehr von Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind oder der Grundbuchkategorie C7 angehören, sein;
  • sie dürfen allein oder zusammen mit dem Ehepartner nicht Eigentümer von beweglichen Sachen in einem Wert von mehr als € 15.000 sein, wie in der ISEE-Erklärung erfasst;
  • sie dürfen nicht Empfänger von staatlich oder von anderen öffentlichen Verwaltungen ausgegebenen Lebensmitteln sein, weil sie sich in einer Langzeitpflegeeinrichtung oder in einer Strafanstalt befinden.

Kinder unter drei Jahren (in diesem Fall ist Inhaber der Einkaufskarte ein Sorgeberechtigter):

  • Ihr Indikator zur Einkommens- und Vermögenslage ISEE muss gültig sein und weniger als € 6.938,78 für das Jahr 2019 betragen;
  • sie dürfen, zusammen mit dem Sorgeberechtigten oder Pflegepersonen, nicht Eigentümer von mehr als einem Stromanschluss im Haushalt, von mehr als einem Stromanschluss außerhalb des Haushalts, von mehr als zwei Gasanschlüssen sein;
  • sie dürfen, zusammen mit dem Sorgeberechtigten oder Pflegepersonen, nicht Eigentümer von mehr als zwei Fahrzeugen, von 25 % oder mehr einer Wohnimmobilie, von 10 % oder mehr von Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind oder der Grundbuchkategorie C7 angehören, sein;
  • sie dürfen, zusammen mit dem Sorgeberechtigten oder Pflegepersonen, nicht Eigentümer von beweglichen Sachen in einem Wert von mehr als € 15.000 sein, wie in der ISEE-Erklärung erfasst.

Antragsstellung

Der Antrag muss über die auf der Webseite der italienischen Post verfügbaren Formulare bei einem Postamt eingereicht werden.

Bürger über 65 Jahren müssen das Antragsformular für Begünstigte ab 65 Jahren gemäß der entsprechenden Anleitung zum Ausfüllen ausfüllen.

Vormunde, Sorgeberechtigte oder Pflegepersonen können den Antrag über das Antragsformular für Minderjährige unter drei Jahren gemäß der entsprechenden Anleitung zum Ausfüllen ausfüllen.

Der Antragsteller muss in dem Antrag in eigener Verantwortung erklären, dass er alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.

Das Postamt übermittelt den Antrag zur Durchführung der erforderlichen Überprüfungen auf elektronischem Wege an das INPS. Im Falle einer positiven Entscheidung wird es den Inhaber der Einkaufskarte einladen, in einem Postamt die Karte abzuholen, auf der bereits der Betrag für die auf die Antragstellung folgenden zwei Monate gutgeschrieben wurde.

Im Falle einer Ablehnung des Antrags, teilt das INPS dies dem Antragsteller mit und gibt im Ablehnungsbescheid die Gründe für die Ablehnung an.

Der Kartennutzer (über 65 Jahre) oder der Karteninhaber (im Falle eines minderjährigen Berechtigten) kann unter Verwendung der entsprechenden Formulare in den Postämtern die Angaben zum Wohnsitz (wie im Feld 5 des Antrags angegeben) ändern und beantragen, dass die Karte auf jemand anderen ausgestellt wird. Für die Änderung der Angaben sind die Formulare Mod CA/varanag65 (über 65 Jahre) und Mod CA/varanag3 (im Falle eines minderjährigen Berechtigten) zu verwenden; für die Änderung des Karteninhabers sind die Formulare Mod CA/titolare65 (über 65 Jahre) und Mod CA/titolare3 (im Falle eines minderjährigen Berechtigten) zu verwenden. Die Formulare für die Änderung von Angaben müssen bei dem örtlich zuständigen INPS-Amt eingereicht werden.

Weitere Informationen:

  • Auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen;
  • Auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik;
  • unter der Hotline der italienischen Post 800 666 888;
  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz.