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Ausbildungsbeihilfen für Master für Kinder und Waise von Zugehörigen zur Einheitlichen Verwaltung der Kredit- und Sozialleistungen und von Rentnern, die der Verwaltung der Öffentllich Bediensteten angehören

Veröffentlichung: 23/11/2021

Jedes Jahr unterstützt das INPS durch die Bereitstellung von Ausbildungsbeihilfen die Teilnahme an Master- und Doktorats-Fortbildungen von Kindern und Waisen von Angestellten und Rentnern, die in der einheitlichen Verwaltung der Kredit- und Sozialleistungen (Kreditfonds) eingeschrieben sind, sowie von Rentnern, die der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten angehören.

An den Mastern I und II Grades, an den Studiengängen zur Fortbildung, sowie an den Mastern oder gleichgestellten Ausbildungen, die von Universitäten und ausländischen Schulen, die anerkannt sind und akademische Titel des gehobenen nationalen Ausbildungssystems des Landes, in dem sie ihren Rechtssitz haben, verleihen dürfen, können die Kinder und Waisen von Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die in die Einheitliche Verwaltung der Kredit- und Sozialleistungen (Kreditfonds), auch aufgrund des Ministerialdekrets Nr. 45, 7. März 2007, eingeschrieben sind, sowie die Kinder und Waisen von Rentnern, die die Verwaltung der Öffentlich Bediensteten nutzen und die in der Ausschreibung vorgesehenen Bedingungen erfüllen, teilnehmen.

BEGINN UND LAUFZEIT

Der Beitrag wird über eine Ausschreibung, die jedes Jahr online auf der Seite des INPS veröffentlicht wird, zugeteilt.

Gleichzeitig veröffentlicht jede vertragsgebundene Universität die Ausschreibung für die Zulassung zu allen Mastern/Studiengängen, die im entsprechenden akademischen Jahr stattfinden werden, auf der eigenen Internetseite.

ANSPRUCHSVERLUST

Die Anträge auf Zuteilung der Ausbildungsbeihilfen müssen vom beantragenden Studenten innerhalb der Fristen, die auch für die Ausschreibung bezüglich des jeweiligen Masters/Studiengangs gelten und von den Universitäten veröffentlicht werden (die Daten jeder akademischen Initiative und die entsprechenden Fristen, sowie die Zulassungsvoraussetzungen zu den Studiengängen sind auf der Internetseite der Universitäten, deren Links im Anhang Nr. 1 zur Ausschreibung des INPS angegeben sind, zu finden), gestellt werden.

VORAUSSETZUNGEN

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, muss der Kandidat:

  • über den gewöhnlichen Indikator der Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) bezogen auf den eigenen Haushalt, der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist, verfügen. Es sollte daran erinnert werden, dass das INPS keine Verantwortung übernimmt, falls die vertragsgebundenen Einrichtungen die Bescheinigung online nicht übermitteln oder die Steuernummer des Empfängers falsch wiedergegeben wird;
  • bei der gewählten Universität die Einschreibung zum Master/Studiengang zur Fortbildung, für den die Ausbildungsbeihilfe beantragt wird, eingereicht haben;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ohne Beschäftigung oder arbeitslos sein;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 40 Jahre sein.

Um eine Ausbildungsbeihilfe zugeteilt zu bekommen, muss der Kandidat alle Bedingungen, die von der Universität für die Zulassung zum gewählten Master/Studiengang zur Fortbildung vorgesehen sind, erfüllen und das Auswahlverfahren zur Zulassung zum gewählten Master/Studiengang zur Fortbildung erfolgreich bestanden haben.

Der Wert der zugeteilten Leistung (Ausbildungsbeihilfe) wird vom Institut direkt an die vertragsgebundene Universität ausgezahlt.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann erst nach der Veröffentlichung der Ausschreibung übermittelt werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der betroffene Student muss den Antrag für jeden gewählten Master ausschließlich online beim INPS über den entsprechenden Dienst und mit den Modalitäten, die in der Ausschreibung zum Auswahlverfahren angegeben sind, einreichen.

Der Betroffene muss sich, falls er dies nicht bereits getan hat, in die Datenbank des INPS Verwaltung der Öffentlich Bediensteten einschreiben.