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Sommercamps: Zuschüsse für Minderjährige bis 14 Jahren

Veröffentlichung: 23/11/2021

Mittels der Ausschreibung Centri Estivi (Sommercamps) gewährt das Institut einen Zuschuss zur vollständigen oder teilweisen Deckung der für den Besuch eines Tagessommercamps in Italien von Juni bis September aufgewandten Kosten.

Die Ausschreibung betrifft Minderjährige im Alter von 3 bis 14 Jahren,die Kinder, Waisen oder Gleichgestellte von tätigen oder im Ruhestand befindlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind, die bei der Gestione Unitaria delle prestazione creditizie e sociali versichert sind, sowie von Rentenempfängern, die bei der Gestione Dipendenti Pubblici (GDP) versichert sind.

Den Gewinnern wird ein Zuschuss zur vollständigen oder teilweisen Deckung der für den Besuch des Sommercamps für einen Zeitraum von mindestens einer Woche (fünf Tagen) und höchstens vier Wochen (20 Tagen) (auch mit Unterbrechungen) aufgewandten Kosten gewährt.

Der Zuschuss wird auf der Grundlage des ISEE-Werts des zugehörigen Familienhaushalts in Höhe eines Prozentanteils entweder am maximal gewährbaren Zuschuss gemäß Ausschreibung oder den wöchentlichen Kosten des Sommercamps gewährt, je nachdem, welcher Betrag geringer ist.

Das Sommercamp muss von einem einzigen Anbieter organisiert sein, der vom Antragsteller ausgewählt wurde. Der Zuschuss deckt die Ausgaben in Verbindung mit den vorgesehenen Freizeit- und Sportaktivitäten, der Verpflegung (Zwischenmahlzeiten und Mittagessen), etwaigen Ausflügen und Sonstigem, was auf dem Programm steht, sowie den Versicherungsschutz.

Der Besuch muss den Zweck haben, die Freizeit der jungen Gäste während der Schulferien im Sommer konstruktiv zu nutzen.

Das Sommercamp muss an einem Ort veranstaltet werden, der die gesetzlichen Vorgaben über Hygiene und Sicherheit erfüllt, frei von architektonischen Barrieren und für Behinderte zugänglich ist sowie über einen Raum verfügt, der zur Ausgabe und zum Verzehr abgepackter Mahlzeiten für jeweils eine Person geeignet ist. Das Camp muss zudem mit ausgestatteten und behindertengerechten Toiletten, überdachten Räumen, zugänglichen Grünflächen und Erste-Hilfe-Einrichtungen ausgestattet sein.

Die Organisationsstruktur des Sommercamps muss Führungspersonal, Erzieher, Hilfspersonal und Personal, das für die Betreuung behinderter Kinder zuständig ist,umfassen, die die vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen zur Ausübung dieser Aufgaben erfüllen.

VORAUSSETZUNGEN

An der Ausschreibung teilnehmen können Minderjährige vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum 30. Juni.

Der Zuschuss für Sommercamps ist nicht mit den Leistungen der Ausschreibungen Estate INPSieme vereinbar.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss innerhalb der in der Ausschreibung vorgesehenen Frist gestellt werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag ist elektronisch beim INPS unter Inanspruchnahme des Dienstes „Anträge auf Sozialleistungen mit einem Klick“ einzureichen, über den die vereinfachte Beantragung von Leistungen möglich ist. Zur Beantragung der Leistung müssen einfach nur die von der jeweiligen Ausschreibung vorgesehenen Bedingungen akzeptiert werden. Das INPS prüft automatisch in seinen eigenen Datenbanken oder denen vertragsgebundener Stellen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Bereich „Consulta richieste“ (Anträge einsehen) im eigenen passwortgeschützten Bereich sind Informationen darüber verfügbar, ob dem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Bei Stattgebung könnte es nötig sein, weitere Informationen anzugeben.

Sofern die begünstigte Person nicht in den Datenbanken enthalten ist, muss sie zuvor über den Dienst „Accesso ai servizi di welfare“ (Inanspruchnahme von sozialen Leistungen) eingetragen werden, anhand dessen die eigenen meldeamtlichen Daten angezeigt und aktualisiert und die Familienmitglieder als Begünstigte angegeben werden können. Die Daten werden vom Informationssystem erfasst und für zukünftige Aufrufe gespeichert.