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Sprachkurs in Italien: Ausbildungsbeihilfen
Bei den Ausbildungsbeihilfen „Sprachkurse in Italien“ (Corso di lingue in Italia) handelt es sich um einen Beitrag zur partiellen Deckung der Ausgaben für einen Fremdsprachenkurs mit dem Zweck des Erhalts eines Zertifikats für Sprachniveaus gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Diese Ausbildungshilfen richten sich an Kinder bzw. Waise und ihre Gleichgestellten der Angestellten und Rentner der öffentlichen Verwaltung, die in der einheitlichen Verwaltung der Kredit- und Sozialleistungen (ehem. Kreditfonds, Fondo Credito) eingeschrieben sind, und der Rentner und somit Nutzer der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten (Gestione Dipendenti Pubblici, GDP).
Es werden 5.000 Euro als Aubildungshilfen „Sprachkurs in Italien“ ausgeschrieben. Der Kurs muss den Besuch von mindestens 60 Unterrichtsstunden vorsehen und im Laufe des Schuljahres über mindestens vier Monate und maximal neun Monate stattfinden.
Empfänger, die die letzten beiden Jahre der Primarstufe und die Sekundarstufe I besucht haben, müssen die Prüfung für das Zertifikat der Niveaus A2, B1 oder B2 machen.
Empfänger, die die Sekundarstufe II besuchen, müssen die Prüfung für das Zertifikat der Niveaus B1, B2, C1 oder C2 machen.
Die Ausbildungshilfe beläuft sich auf maximal 800 Euro. Wird die Prüfung für das Sprachzertifikat bestanden, so erhält der Antragsteller einen zusätzlichen Beitrag von 200 Euro.
Die für Ausbildungshilfen vorgesehenen 5.000 Euro werden nach der im vergangenen Schuljahr besuchten Klasse aufgeteilt:
- 500 für Schüler der vierten und fünften Klasse der Primarstufe, für ein Zertifikat der Niveaus A2, B1 oder B2;
- 1.500 für Schüler der Sekundarstufe I (Mittelschule), für ein Zertifikat der Niveaus A2, B1 oder B2;
- 3.000 für Schüler der Sekundarstufe II (Oberschule), für ein Zertifikat der Niveaus B1, B2, C1 oder C2.
Der Betrag, der dem Empfänger ausgezahlt werden kann, wird prozentual zum niedrigsten Betrag zwischen dem Höchstbetrag des Stipendiums (800 Euro) und dem Preis des Sprachkurses, bezogen auf den ISEE-Wert (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) des zugehörigen Haushalts, bestimmt.
Die anwendbaren Prozentsätze sind:
ISEE-Wert des zugehörigen Haushalts | Anerkannter Prozentsatz des maximal auszahlbaren Betrags |
---|---|
bis 8.000 Euro | 97 % |
von 8.000,01 bis 16.000 Euro | 95 % |
von 16.000,01 bis 24.000 Euro | 90 % |
von 24.000,01 bis 32.000 Euro | 85 % |
von 32.000,01 bis 40.000 Euro | 80 % |
von 40.000,01 bis 48.000 Euro | 75 % |
von 48.000,01 bis 56.000 Euro | 70 % |
von 56.000,01 bis 72.000 Euro | 65 % |
über 72.000,01 Euro (oder bei fehlender Einreichung der DSU vor Antragstellung auf Teilnahme) | 60 % |
VORAUSSETZUNGEN
Die Schüler müssen die letzten beiden Jahre der Primarstufe, die Sekundarstufe I (Mittelschule) und II (Oberschule) besucht haben und dürfen nicht älter als 23 Jahre sein.
Es ist außerdem notwendig, dass der Antragsteller (Elternteil oder Tutor) die Einheitliche Ersatzerklärung (Dichiarazione Sostitutiva Unica, DSU) zur Bestimmung des Indikators der Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) eingereicht hat.
Wurde die DSU zur Ausstellung des gewöhnlichen ISEE-Werts oder des ISEE Minderjährige nicht eingereicht, wird eine Punktezahl, die der höchsten ISEE-Klasse entspricht, zugeteilt.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss innerhalb der Fristen, die in der Ausschreibung vorgesehen sind, telematisch mittels Nutzung der PIN über den entsprechenden Dienst auf der Seite des INPS eingereicht werden.
ANTRAGSTELLUNG
Bevor der Antrag online ausgefüllt und übermittelt wird, ist es hilfreich sicherzugehen, dass:
- man in die Datenbank eingetragen ist;
- man über eine PIN verfügt;
- der PC richtig konfiguriert ist.
Einige Personen werden vom telematischen System nicht erkannt, obwohl sie den Antrag eigentlich einreichen können, weil sie keine institutionellen Beziehungen zur Verwaltung der Öffentlich Bediensteten des INPS haben oder weil sie nicht als Antragsteller klassifizierbar sind (hinterbliebener Elternteil eines eingeschriebenen oder pensionierten Kindes, Vormund eines Kindes eines Eingeschriebenen oder Rentners oder minderjähriger Schüler). In diesem Fall muss das Antragsformular auf Eintragung in die Datenbank ausgefüllt und direkt bei der für den Wohnsitz des jungen Empfängers zuständigen INPS-Stelle eingereicht werden.
Wahlweise kann das Formular auch wie folgt übermittelt werden:
- zertifizierte elektronische Post (ZEP);
- nicht zertifizierte elektronische Post, wenn im Anhang eine Kopie des Ausweises beigefügt ist;
- mit Einschreiben mit Rücksendeschein, dem eine Kopie des Ausweises beizufügen ist;
- Fax, mit beigefügter Kopie des Ausweises.
Adressen, Faxnummern, E-Mail-Adressen sind im Abschnitt Kontakte erhältlich.
Nach Veröffentlichung der Ranglisten der Personen, die unter Vorbehalt zugelassen sind, muss der Antragsteller über den entsprechenden Dienst ein Dokument auf die Seite hochladen, dass die Einschreibung in einen Kurs mit den von der Ausschreibung vorgesehenen Merkmalen belegt.
Veröffentlichung: 23/11/2021