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Sprachkurse im Ausland

Veröffentlichung: 23/11/2021

Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur teilweisen Deckung der Ausgaben für den Besuch im Ausland eines Kurses zum Erlernen der offiziellen Sprache des Gastlands, dessen Zweck es ist, den Kenntnisstand auf Niveau B2, C1, C2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) von den zuständigen Zertifizierungsstellen zertifizieren zu lassen.

Der Zuschuss für den Besuch eines Sprachkurses im Ausland ist Kindern oder Waisen und Gleichgestellten vorbehalten

  • von Beschäftigten und Rentenempfängern des öffentlichen Diensts, die bei der Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali versichert sind;
  • Rentnern, die die Gestione Dipendenti Pubblici in Anspruch nehmen;
  • Personen, die bei der Gestione Fondo IPOST versichert sind.

Der Kurs muss eine Dauer von mindestens 3 und höchstens 5 Wochen aufweisen, einen Pflichtbesuch von mindestens 20 Stunden (jeweils 60 Minuten) pro Woche beinhalten und in den Monaten Juni, Juli und August in dem ausländischen Land abgehalten werden, dessen offizielle Sprache der Kursgegenstand ist.

Der Kurs muss den Zweck haben, die Prüfung zur Anerkennung der Zertifizierung des Kenntnisstands auf Niveau B2, C1, C2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) seitens der zuständigen Zertifizierungsstellen zu absolvieren.

Die begünstigte Person muss die Prüfung zur Erlangung der Zertifizierung von Niveau B2 oder C1 oder C2 seitens der zuständigen Zertifizierungsstellen absolvieren.

Der Zuschuss wird anteilmäßig an den für den Kurs, die Unterkunft (Kost und Logis) und die Reise aufgewandten Kosten gewährt. Der Rückerstattungsanteil, der unter Berücksichtigung des ISEE-Werts des zugehörigen Familienhaushalts festgelegt wird, wird entweder am Betrag der tatsächlich aufgewandten Kosten oder am maximalen erstattungsfähigen Betrag berechnet, je nachdem, welcher Betrag geringer ist (siehe nachfolgendes Beispiel).

Beispiel:


Ausgabenposten

Maximaler erstattungsfähiger Betrag

Tatsächlich aufgewandte Kosten

gewährter Anteil in % auf ISEE-Grundlage

50 %

100 %

Kurs

300

280

140

280

Kost und Logis

400

600

200

400

Reise

400

450

200

400

VORAUSSETZUNGEN

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Schüler das zweite, dritte, vierte oder fünfte Jahr einer Schule der Sekundarstufe II besuchen.

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller die Einheitliche Ersatzerklärung Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) zur ISEE-Ermittlung vorgelegt haben.

Der Zuschuss ist nicht mit den vom Programm ITACA gewährten Vorteilen und nicht mit Estate INPSieme vereinbar. Nimmt der Schüler bereits einen dieser zwei Zuschüsse in Anspruch, wird er von Amts wegen aus den Ranglisten für Studienaufenthalte im Ausland gestrichen.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss innerhalb der in der Ausschreibung vorgesehenen Frist von der die Leistung beantragenden Person mit der PIN über den entsprechenden Dienst online beim INPS gestellt werden.

ANTRAGSTELLUNG

Bevor der Online-Antrag ausgefüllt und übermittelt wird, sollte sichergestellt werden, dass

  • der Antragsteller in der Datenbank eingetragen ist;
  • über eine PIN verfügt;
  • der eigene PC korrekt konfiguriert ist.

Einige Personen, die zwar berechtigt sind, den Antrag zu stellen, werden nicht vom elektronischen System erkannt, denn sie haben keine institutionellen Beziehungen zur Gestione Dipendenti Pubblici des INPS oder können nicht als Antragsteller eingestuft werden (hinterbliebener Elternteil eines versicherten Kinds oder Rentenempfängers, Vormund eines versicherten Kinds oder Rentenempfängers oder minderjährigen Schülers). In diesem Fall muss das Formular für den Antrag auf Eintragung in der Datenbank ausgefüllt werden, das direkt bei der auf der Grundlage des Wohnsitzes des jugendlichen Begünstigten bei der zuständigen INPS-Stelle abzugeben ist.

Alternativ kann das Formular wie folgt übermittelt werden:

  • per zertifizierter E-Mail;
  • per normaler E-Mail unter Beifügung einer Kopie eines Ausweises;
  • per Einschreiben mit Rückschein unter Beifügung einer Kopie eines Ausweises;
  • per Fax unter Beifügung einer Kopie eines Ausweises.

Adressen, Faxnummern und E-Mail-Adressen stehen unter Kontakt zur Verfügung.

Nach der Veröffentlichung der Ranglisten der mit Vorbehalt zugelassenen Anträge muss der Antragsteller über den entsprechenden Dienst auf der Website ein Dokument hochladen, das die Anmeldung zu einem Kurs mit den von der Ausschreibung vorgesehenen Eigenschaften bestätigt.