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Unterstützung eines Auslandsstudiums (ITACA) für Kinder von Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen

Veröffentlichung: 23/11/2021

Das Auslandsstudienprogramm ITACA ist ein Stipendium für die vollständige oder teilweise Abdeckung eines Schulaufenthaltes im Ausland, das von Dritten organisiert und bereitgestellt und vom INPS an die Gewinner der Ausschreibung vergeben wird.

Das Auslandsstudium ist eine Leistung für Kinder und Waisen von Mitgliedern des Kreditfonds (aufgrund des Ministerialerlasses 45/07) oder Rentnern der Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete.

Die Zuweisung der Stellen erfolgt über die die Ausschreibung, die im Bereich Wohlfahrt, Unterstützung und Gegenseitigkeit veröffentlicht wird.

Das INPS bietet den Schülern die Möglichkeit, das gesamte Schuljahr oder nur einen Teil davon zu absolvieren und an einer Schule im Ausland zu studieren.

Die am ausländischen Institut verbrachte Zeit wird nach den aktuellen regulatorischen und ministeriellen Bestimmungen anerkannt.

Die Aufenthalte beinhalten die Kosten für:

  • Unterbringung in Familien, Internaten oder Schulwohnheimen;
  • eventuelle Einreisevisa;
  • Reise und Transfer vom Ankunftsflughafen zum Bestimmungsort, einschließlich Flughafensteuern;
  • Verpflegung während des gesamten Aufenthaltes, einschließlich der Schulkantine;
  • Öffentlicher Nahverkehr;
  • Versicherungsschutz.

Der vom Nutzer zu zahlende Beitrag variiert im Verhältnis zu seinem ISEE-Index und darf den in der Ausschreibung vorgesehenen Höchstbetrag nicht überschreiten.

VORAUSSETZUNGEN

Die jungen Menschen müssen bei der Bewerbung im zweiten oder dritten Jahr einer Sekundarschule eingeschrieben sein und in ihrer schulischen Laufbahn nicht im Rückstand sein.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen.

ANTRAGSTELLUNG

Vor dem Ausfüllen und Abschicken der Online-Bewerbung sollte Folgendes sichergestellt werden:

  • Eintragung in der Datenbank;
  • Besitz einer PIN;
  • Überprüfung der korrekten Konfiguration des PCs.

Einige Personen, die zwar antragsberechtigt sind, aber vom Telematiksystem nicht anerkannt werden, weil sie keine institutionelle Beziehung zur Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete des INPS haben oder nicht als Antragsteller klassifiziert werden können (hinterbliebener Elternteil eines Kindes eines Mitglieds oder Rentners, Vormund eines Kindes eines Mitglieds oder Rentners oder minderjähriger Student). In diesem Fall muss das Antragsformular für die Registrierung in der Datenbank ausgefüllt und direkt an der zuständigen INPS-Stelle entsprechend dem Wohnsitz des jungen Begünstigten eingereicht werden.

Alternativ kann das Formular wie folgt zugestellt werden:

  • über zertifizierte E-Mail;
  • über nicht zertifizierte E-Mail mit einer Kopie eines Ausweisdokuments im Anhang;
  • per Einschreiben mit Rückschein unter Beifügung einer Kopie des Ausweises;
  • Fax unter Beifügung einer Kopie des Ausweisdokuments.

Adressen, Faxnummern, E-Mail-Adressen keinen unter Kontakte aufgerufen werden.

Nach der Veröffentlichung der Ranglisten der mit Vorbehalt zugelassenen Personen muss der Antragsteller für die Leistung online auf der INPS-Website über den speziellen Dienst alle von der Ausschreibung verlangten Unterlagen übermitteln.

Der Antrag muss von der Person gestellt werden, die die Leistung beantragt, ausschließlich online beim INPS mit der PIN über den speziellen Dienst gestellt werden.