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Zuschüsse der Fondi Mutualità der Gruppe Poste Italiane

Veröffentlichung: 23/11/2021

Die Zuschüsse aus dem Alten Fonds (Fondo Riposo e Vita) und dem Neuen Fonds bestehen aus Beiträgen, die für angefallene Gesundheitsausgaben oder Krankheits-, Genesungs- und Sterbebescheinigungen sowie für Kurbehandlungen oder Sommeraufenthalte (nur für Mitglieder des Neuen Fonds) gezahlt werden. Es folgt die vollständige Liste der Leistungen, die durch die Neue Verordnung über die Erbringung von Pflegeleistungen für Mitglieder des Alten Fonds (Fondo Riposo e Vita) und des Neuen Fonds der ehemaligen IPOST-Verwaltung geregelt sind:

  • Gesundheitszuschüsse;
  • Beitrag bei Krankheit mit Krankenhausaufenthalt;
  • Beitrag für chronische Krankheiten in der aktiven Phase;
  • Beitrag für Prothesen;
  • Beitrag für Orthesen und orthopädische Hilfsmittel;
  • Beitrag für Brille oder Kontaktlinsen;
  • Beitrag für schwere oder seltene Krankheiten;
  • Beitrag für Bestattungskosten.

Die Beiträge für Thermalkuren und Sommeraufenthalte, obwohl sie in der neuen Verordnung vorgesehen sind, werden durch die spezifische Ausschreibung geregelt, die jährlich auf der Website des Instituts veröffentlicht wird.

Die Krankengeldleistungen richten sich an die Mitglieder des Alten Fonds (Fondo Riposo e Vita), des Neuen Fonds und an andere Kategorien, wie im Falle des Beitrags zu den Bestattungskosten an Witwen/Witwer von Mitgliedern, die keine neue Ehe eingegangen sind, an hinterbliebene Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die vor dem Standesbeamten keine neue Erklärung abgegeben haben, an Waisenkinder von Mitgliedern, die deren Lebenshaltungskosten zum Zeitpunkt des Todes getragen haben die.

Die Anträge auf Zuschuss sind auf telematischen Wege einzureichen, spätestens 180 Tage nach dem Datum des Ereignisses oder des Belegs der Ausgabe: Wird der zu gewährende Höchstbetrag durch getrennte Ausgabenbelege erreicht, so ist der Antrag auf den Zuschuss innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der letzten getätigten Ausgaben einzureichen.

Weitere Informationen über die Zuschüsse aus dem Neuen und Alten Fonds – IPOST-Verwaltung – finden sich unter Neue Vorschriften für die Erbringung von Pflegebeihilfen (pdf 4,70MB).

Der Antrag kann online beim INPS über den speziellen Dienst durch Zugriff über die vom Institut ausgestellte erweiterte PIN eingereicht werden.