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Beitragsrückerstattung für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte
Selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte, die Zahlungen geleistet haben, die über den geforderten Beitrag hinausgehen, oder denen nachträglich eine Befreiung von der Beitragspflicht oder eine Kürzung gewährt wurde, die zu einer Überzahlung führt, können die Rückerstattung dieser Beträge verlangen.
Der Antrag auf Rückerstattung ist selbständigen landwirtschaftlichen Arbeitskräften vorbehalten.
Selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte können den Antrag über den speziellen Dienst online beim INPS beantragen.
Veröffentlichung: 31/07/2020