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Bescheinigung der Beitragsschulden - VeRA

Veröffentlichung: 22/09/2022

Die Bescheinigung der Beitragsschulden (eingeführt durch Artikel 363, Gesetzesverordnung Nr. 14 vom 12. Januar 2019 über das „Gesetzbuch für Unternehmenskrise und Insolvenz in Umsetzung des Gesetzes Nr. 155 vom 19. Oktober 2017“) ist eine einzige Bescheinigung, die auf Antrag des Schuldners oder des Gerichts ausgestellt wird und die Forderungen in Form von Beiträgen des INPS gegenüber dem Schuldner darstellt.

Die Zertifizierung der Beitragsschulden kann auf folgende Weise beantragt werden:

  • vom Schuldner, der die Aufnahme in ein Insolvenz- oder Krisenregulierungsverfahren beantragt und in diesem Zusammenhang vor Gericht dieses Verfahren hinterlegen muss (Artikel 39, Gesetzbuch für Unternehmenskrise und Insolvenz);
  • durch das Gericht im Rahmen der Ermittlungen in Verfahren zur Eröffnung der gerichtlichen Liquidation oder des Vergleichsverfahrens (Artikel 42, Gesetzbuch für Unternehmenskrise und Insolvenz);
  • vom gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmer, der sich aufgrund der Aufnahme in das Verhandlungsverfahren in einem finanziellen oder wirtschaftlichen Ungleichgewicht befindet (Artikel 2 der Gesetzesverordnung Nr. 118 vom 24. August 2021, mit Änderungen umgewandelt durch das Gesetz Nr. 147 vom 21. Oktober 2021).

Ab dem 16. Mai 2022, mit dem Inkrafttreten des Gesetzbuches für Unternehmenskrise und Insolvenz, kann der Antrag auf eine einheitliche Zertifizierung der Beitragsschulden ausschließlich elektronisch erfolgen, wobei die Steuernummer des Schuldners durch denselben Schuldner und das Gericht anzugeben ist.

Ab dem 15. November 2021, mit dem Inkrafttreten der Vorschriften über das Verfahren für die Beilegung auf dem Verhandlungsweg (Artikel 2, Gesetzesverordnung Nr. 118 vom 24. August 2021), kann der Antrag auf eine einheitliche Zertifizierung vom Unternehmer ausschließlich auf elektronische Weise unter Angabe seiner Steuernummer gestellt werden.

Das Verfahren VeRA (Verifica Regolarità Aziendale, Überprüfung der betrieblichen Ordnungsmäßigkeit) – Zertifizierung der Beitragsschulden ermöglicht es, den Antrag über eine einzige Abfrage zu stellen, wobei nur die Steuernummer des zu überprüfenden Subjekts angegeben wird.

Die einheitliche Bescheinigung, die im unveränderlichen PDF/A-Format erstellt wurde, wird spätestens 45 Tage nach dem Datum des Antrags an die PEC (zert. E-Mail-Adresse) des Antragstellers übermittelt und weist folgenden Inhalt auf:

  • Firmenname, eingetragener Firmensitz und Steuernummer des Schuldners;
  • die Identifikationsnummer und das Datum der Antragstellung;
  • konsolidierte Forderungen, getrennt nach Sozialversicherungsverwaltung, Nummer der Beitragsposition, Zeitraum, Höhe der Beiträge, Höhe der zivilrechtlichen Sanktionen, Stand der Forderung.

Die Bescheinigung enthält eine Zusammenfassung der Schulden, in der die Forderungen in der Verwaltungsphase und die Forderungen, die den Inkassostellen zur Einziehung anvertraut wurden, aufgeführt sind.