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Rückerstattung Guthaben aus der monatlichen Meldung an die Unternehmen

Veröffentlichung: 31/07/2020

Wenn die monatliche UNIEMENS-Meldung des Unternehmens ein Guthaben zugunsten des Unternehmens aufweist, kann eine Rückerstattung oder ein umfassender oder teilweiser Ausgleich beantragt werden.

Die Rückerstattung des Guthabens erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers an INPS.

Der Antrag auf Rückerstattung muss über das Sozialversicherungsdossier über den Online-Dienst auf der Webseite des INPS eingereicht werden.

Das Antragsformular enthält die Meldedaten des Antragstellers, die Daten des begünstigten Unternehmens, die vorgesehene Verantwortlichkeitserklärung, die bescheinigt, dass der Betrag nicht bereits mit dem Formular F24 zur Rückerstattung eingefordert oder verrechnet wurde, sowie die für die Bank- oder Postüberweisung erforderlichen Daten.

Nach erfolgreicher Einleitung des Verfahrens wird das Übertragungsprotokoll erstellt.

Diese Daten werden dann aus dem in der Beitragsverwaltung enthaltenen Verfahren für die Verwaltung von Rückständen für die nachfolgenden Verarbeitungsstufen der Rückerstattung übernommen.

Der Ausgleich kann innerhalb von 12 Monaten  ab dem Fristablauf für die Abgabe der Meldung, aus welcher das Beitragsguthaben hervorgeht, über das Formular F24 durchgeführt werden.

Sollte das Guthaben nach Ablauf der 12-monatigen Frist nicht vollständig verrechnet worden sein, muss für den Restbetrag beim INPS eine Rückerstattung beantragt werden, oder der Betrag kann nach normalem Recht einem gesetzlichen Ausgleich unterzogen werden.

Zur Darlegung des auszugleichenden Guthabens müssen die Arbeitgeber die Zeilen des INPS-Abschnitts des Formulars F24 wie folgt ausfüllen:

  • Standortcode: Code der INPS-Geschäftsstelle, bei welcher die Registrierungsnummer des Unternehmens geführt ist;
  • Beitragszweck: DM10P;
  • INPS-Registrierungsnummer: Registrierungsnummer des Unternehmens;
  • Bezugszeitraum  "von" : entsprechender Monat und  Jahr, auf das sich die monatliche Meldung mit Guthaben bezieht (z. B. 072016
  • Bezugszeitraum "bis": dieses Feld muss nicht ausgefüllt werden;
  • Gezahlte Beträge: Dieses Feld muss nicht ausgefüllt werden;
  • ausgeglichene Beträge: Guthabenbetrag.

Es sei darauf hingewiesen, dass, wenn der Saldo aufgrund des Ausgleichs Null ist, das F24-Formular noch ausgefüllt und eingereicht werden muss.