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Antrag auf Änderung der Versicherungsposition (RVPA) für Öffentlich Bedienstete

Veröffentlichung: 01/09/2020

Der Antrag auf Änderung der Versicherungsposition (RVPA) ist das Hilfsmittel, mit dem der öffentliche Bedienstete Unstimmigkeiten und Mängel feststellen kann, die im Versicherungsverlauf der Verwaltung der öffentlich Bediensteten enthalten sind.

Versicherte der Verwaltung der öffentlich Bediensteten (ehemals INPDAP) können persönlich an der Aktualisierung der Daten ihrer Versicherungsposition mitwirken.

Durch den Versicherungsverlauf der  Verwaltung der öffentlich Bediensteten können die in dieser Verwaltung Versicherten den Bestand ihres Versicherungsverlaufs  erfahren, welcher die für die Rente relevanten Dienstzeiten und die damit verbundenen sozialversicherungspflichtigen Gehälter nach dem 31. Dezember 1992 enthält, um sich über ihre Sozialversicherungsposition und eine Verbesserung durch das Instrument des RVPA zu informieren.

Die RVPA ist vorzulegen, wenn die Information Lücken oder Ungenauigkeiten aufweist, die sich auf Dienstzeiten oder sozialversicherungspflichtige Gehälter beziehen, sowie in allen Fällen, in denen notwendig ist, eine eingehende Untersuchung durch das Institut durchzuführen.

Das Vorhandensein von spezifischen Anmerkungen am Rande eines in der informativen Erklärung angegebenen Zeitraums ist ein Hinweis auf Auffälligkeiten bei den in der Datenbank des Instituts vorhandenen Informationen, weshalb die betreffende Person aufgefordert wird,  entsprechende Überprüfungen durchzuführen.

Die sorgfältige Prüfung des Versicherungsverlaufs muss in jedem Fall auch erfolgen, wenn keine besonderen Anmerkungen oder Hinweise vorliegen, wobei die folgenden Schritte durchgeführt werden:

  • den vollständigen Inhalt des Versicherungsverlaufs Verwaltung der öffentlich Bediensteten (orangefarbener Abschnitt des Kontoauszugs) sorgfältig durchlesen;
  • den Wert nur als informativ und nicht als Bestätigung der enthaltenen Daten betrachten;
  • im Falle von Fehlern und Ungenauigkeiten einen RVPA vorschlagen.

Durch die entsprechenden Funktionen des Verfahrens ist es möglich, die Einfügung, Änderung oder Löschung eines Zeitraums (Dienstzeit, anerkannter Zeitraum oder Zeitraum mit fiktiven Beitragszahlungen) zu beantragen.

Die RVPAs werden nach einer spezifischen Untersuchung von der zuständigen INPS-Stelle unter Beteiligung der Verwaltung oder des Arbeitgebers bewertet.

Durch Auswahl des Menüpunktes "Bereits eingereichte Anträge auf Änderung" zeigt das System die Liste der bereits eingereichten Anträge auf Änderung mit Angabe des Bearbeitungsstatus und des Ergebnisses des Antrags an.

Die RVPA kann vom Öffentlich Bediensteten über den speziellen Dienst online an das INPS gesendet werden.

Der Service ermöglicht die Beantragung der Änderung, Einfügung und Löschung von Zeiträumen in Bezug  auf:

  • Dienststatus;
  • eventuelle andere Dienstzeiten, die durch Freiwillige Beitragsnachzahlungen, Zusammenführung oder Anrechnung anerkannt wurden;
  • Zeiträume, die eventuell durch fiktive Beitragszahlungen anerkannt wurden;
  • rentenrelevante Vergütungen.

Der Dienst ermöglicht auch den Zugriff auf bereits eingereichte Anträge auf Änderung der Versicherungsposition.

Alternativ dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  •  Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.