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Freiwillige Beitragsleistungen der Öffentlich Bediensteten

Veröffentlichung: 01/09/2020

Die freiwilligen Beiträge werden auf Antrag einer versicherten Person abgeführt, die ihre Beitragszahlungen fortsetzen möchte, um Anspruch auf eine Rente zu haben oder deren Höhe im Fall einer Unterbrechung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erhöhen. Dies ist der Fall bei Wartestand aus Studien- oder familiären Gründen, bei Unterbrechungen aus disziplinarischen Gründen, bei nicht regelmäßiger Arbeitsleistung, bei Saison- oder Teilzeitarbeit.

Freiwillige Beiträge können von den Arbeitnehmern abgeführt werden, die bei der INPS Gestione Dipendenti Pubblici (Sozialversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) versichert sind.

Zur Weiterführung der Beitragszahlung sind mindestens fünf effektiv abgeführte Beitragsjahre, die sich auf irgendeinen Zeitraum beziehen, oder drei Beitragsjahre in den fünf Jahren vor dem Antrag erforderlich.

Vorgesehen ist eine Reduzierung der Mindestbeitragsvoraussetzung von drei Jahren auf ein Jahr, um die Zeiträume zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bei nicht regelmäßiger Arbeitsleistung, Saison- oder vorübergehender Arbeit und den Zeiträumen ohne Erwerbstätigkeit im Rahmen einer horizontalen, vertikalen oder zyklischen Teilzeitarbeit zu decken.

Die freiwillige Weiterführung der Zahlung ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person in denselben Zeiträumen bei anderen Pflichtrentenversicherungen versichert ist.

Der Betrag der Beiträge wird vom INPS Gestione Dipendenti Pubblici ermittelt, und die Zahlungen müssen von der betroffenen Person innerhalb des Quartals geleistet werden, das auf das Referenzquartal folgt.

Der freiwillige Beitrag kann auch für die sechs Monate vor dem Zeitpunkt des Antrags auf Genehmigung abgeführt werden.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact-Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.