Sie sind in

Genehmigung zur freiwilligen Weiterzahlung der Beiträge für Erwerbsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrente

Veröffentlichung: 01/09/2020

Im Laufe des Arbeitslebens können Ereignisse eintreten, die nicht dem Willen des Arbeitnehmers unterliegen und die Tätigkeit und damit den Versicherungsschutz vorübergehend oder dauerhaft unterbrechen. Für diesen Fall ist vom Gesetz die Möglichkeit vorgesehen, weitere Rentenbeiträge, zusätzlich zu denen, die schon angesammelt wurden, einzuzahlen, um einen Rentenanspruch zu erwerben oder den Rentenbetrag zu erhöhen.

Beantragen können die Genehmigung zur freiwilligen Weiterzahlung der Rentenbeiträge

  • Arbeitnehmer oder Selbstständige, die ihre Tätigkeit endgültig oder vorübergehend eingestellt haben; 
  • Personen, die das Erwerbsminderungsgeld "assegno di invalidità" beziehen; 
  • Personen, die bei ausländischen Rentenversicherungen versichert sind (Unionsländer und vertragsgebundene Drittländer).

Insbesondere wenn der Arbeitnehmer 

  • seine Erwerbstätigkeit aufgrund eines unbezahlten Wartestands (aus privaten Gründen oder krankheitsbedingt) endgültig oder vorübergehend eingestellt hat;
  • die Elternzeit im Hinblick auf die freiwillige Arbeitsenthaltung, auf Freistellungen für Stillzeiten, auf für die Krankheit eines Kinds im Alter von drei bis acht Jahren vorgesehene Beurlaubungen in Anspruch genommen hat;
  • einen Vertrag über ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis abgeschlossen hat.

Die freiwilligen Beiträge, die der Arbeitnehmer für sich selbst oder für Familienmitglieder, für die er unterhaltspflichtig ist, bezahlt hat, können bei der Einkommensteuererklärung (UNICO-Formular und 730-Formular) unter den abzugsfähigen Aufwendungen angeführt werden und führen zur Reduzierung des Gesamteinkommens, an dem die zu zahlenden Steuern bemessen werden.

Nicht erteilt werden kann die Genehmigung, wenn der Arbeitnehmer 

  • eine Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausübt und beim INPS oder bei anderen Pflichtversicherungen versichert ist;
  • eine direkte Rente (Alters-, Beitragsalters-, Erwerbsunfähigkeitsrente) zulasten des Fondo Pensioni Lavoratori Dipendenti oder anderer Rentenformen bezieht;
  • eine selbstständige Tätigkeit ausübt (Handwerker, Gewerbetreibender, Landwirt, Pächter, Halbpächter, Vertrag im Rahmen einer geregelten und kontinuierlichen Zusammenarbeit, Projektarbeit, Haustürverkauf, freiberufliche Tätigkeit ohne eigene Kasse) und beim INPS versichert ist;
  • einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht und bei der entsprechenden Versorgungskasse versichert ist (Ingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater usw.);
  • eine direkte Rente (Alters-, Beitragsalters-, Erwerbsunfähigkeitsrente) zulasten der oben genannten Kassen oder Versicherungen bezieht.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden. 

Alternativ dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • über das Contact-Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.