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Antrag auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen für die Abfindung (TFR/TFS) für Staatsangestellte

Veröffentlichung: 24/09/2020

Die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen bestehen in der Aufwertung von Zeiträumen, die nicht durch  Beitragszahlungen abgedeckt sind, zum Zwecke der Berechnung der Abfindung TFS oder TFR nach Zahlung einer Gebühr durch den Antragsteller.

Anträge auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen zur Anrechnung von Zeiträumen zum Zwecke der Abfindung TFS/TFS können von Staatsangestellten über ihre eigene Verwaltung eingereicht werden.

Zur Bearbeitung der Anträge der eigenen Angestellten müssen die Verwaltungen den vom Antragsteller vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und eingereichten Antrag einscannen und die Zeiträume, auf die sich der Antrag bezieht, bescheinigen. Der Verwaltungsmitarbeiter sendet den Antrag dann online über den entsprechenden Dienst an das INPS.

Für Fragen zum neuen System können sich die Einrichtungen an die E-Mail-Adresse HDServiziApplicativi-GDP@inps.it wenden, mit Angabe in der Betreffzeile „Antrag auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen für die Abfindung TFS/TFR - Staatsangestellte“.

Dokumentation

  • INPS-Rundschreiben vom 21. März 2013, Nr. 43 
  • Vordruck Anrechnung für die Abfindung (TFR/TFS) - Staatsangestellte zur Verwendung durch den Eingetragenen (pdf 778 Kb) 
  • Benutzerhandbuch (pdf 647 Kb)