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Anträge auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Zeiträume zum Zwecke der Abfindung TFR oder TFS für öffentlich Bedienstete von Kommunalverwaltungen, Regionen und dem Gesundheitswesen

Veröffentlichung: 24/09/2020

Die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für die Zwecke der TFR-Abfindung ermöglichen es, einen Barwert für den Arbeitszeitraum zu ermitteln. Wie durch den Beschluss des Präsidenten des Ministerrates vom 20. Dezember 1999 festgelegt, hat die Summe einen Wert als TFR oder als Neuberechnung auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung getroffenen Wahl.

Die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für die Zwecke der TFS ermöglichen es, den Wert von Leistungen und Zeiträumen zu quantifizieren, die nicht unter die Sozialversicherungspflicht fallen.

Öffentlich Bedienstete im TFR-System, die noch im Dienst tätig sind und am 30. Mai 2000 einen befristeten Vertrag hatten, können die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für die TFR beantragen.

Zivile Staatsbeamte und Militärbeamte, die vor dem 31. Dezember 2000 in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren, und nicht unter den Vertrag fallendes festes Personal (Militärpersonal, Hochschullehrer und Forscher, Richter und Diplomaten) können die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für die TFS als Abfindung beantragen.

Angestellte von Gebietskörperschaften, dem Nationalen Gesundheitsdienst und anderen mit dem ehemaligen INADEL-Pensionsfonds verbundenen Einrichtungen, die vor dem 31. Dezember 2000 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis standen, können die Beitragsnachzahlung für die TFS als Dienstbonus für vor dem 2. April 1968 erbrachte nicht Dienste ohne Beamtenstatus beantragen.

Für die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen muss der Antragsteller einen voll zu seinen Lasten gehenden Beitrag zahlen, der nach einem auf den folgenden Elemente basierenden Koeffizienten berechnet wird:

  • Das zum Zeitpunkt der Antragstellung bezogene Jahresgehalt;
  • Alter des Angestellten;
  • Rentenalter aufgrund von Alters- oder Dienstaltersgrenzen für ausgeübte Qualifikation oder Dienstgrad;
  • Dauer des gewährten Beitragsnachzahlungszeitraums.

Der Antrag auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen muss vom Arbeitnehmer gestellt werden, solange er noch im Dienst ist.

Staatsbedienstete, die bei der ehemaligen ENPAS-Verwaltung registriert sind, müssen ihren Antrag auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen mit dem entsprechenden Online-Antragsformular bei ihrer Verwaltung einreichen. Die Verwaltung leitet die den Beitragsnachzahlungsantrag unter Verwendung ihrer Zugangsdaten zum Dienst weiter.

Angestellte von Gebietskörperschaften und des Gesundheitsdienstes, die bei der ehemaligen INADEL-Verwaltung registriert sind, müssen ihren Antrag online über den speziellen Online-Service ausfüllen und einreichen.

Weitere Informationen enthalten die folgenden Dokumente:

  • Zeiträume, für die zum Zwecke der TFR-Abfindung Freiwillige Beitragsnachzahlungen geleistet werden können;
  • Zeiträume, für die zum Zwecke der Abfindung Freiwillige Beitragsnachzahlungen geleistet werden können;
  • Zeiträume, für die zum Zwecke des Dienstbonus Freiwillige Beitragsnachzahlungen geleistet werden können.

Der Antrag auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.